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   AG Solingen, 06.01.2017 - 13 C 427/15   

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https://dejure.org/2017,9036
AG Solingen, 06.01.2017 - 13 C 427/15 (https://dejure.org/2017,9036)
AG Solingen, Entscheidung vom 06.01.2017 - 13 C 427/15 (https://dejure.org/2017,9036)
AG Solingen, Entscheidung vom 06. Januar 2017 - 13 C 427/15 (https://dejure.org/2017,9036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grün und Verbringungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fahrzeugführers auf Schadensersatz für Schäden durch das Auffahren auf einen nach der Grünphase anfahrenden u. plötzlich abbremsenden anderen Fahrzeugführer bei Verdacht eines provozierten Auffahrunfalls; Grundsätze zur Feststellung der Haftungsquote unter ...

  • verkehrsunfallsiegen.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall nach Anfahren an grüner Ampel und anschließende Vollbremsung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wutanfall am Lenkrad - Bremsen als Disziplinierungsmaßnahme kommt Autofahrer teuer zu stehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinige Haftung für Schaden nach Bremsmanöver ohne verkehrsbedingten Grund

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall provoziert: Volle Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollbremsung aus disziplinarischen Gründen nach Anfahren an grüner Ampel begründet vollständige Haftung für Auffahrunfall - Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hinnehmbar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05

    Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall

    Auszug aus AG Solingen, 06.01.2017 - 13 C 427/15
    Nach der zutreffenden ständigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 12.12.2005 - I-1 U 91/05, juris, Rndnr. 17 f.), von der abzuweichen im vorliegenden Fall keine Veranlassung besteht, können Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hingenommen werden.
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