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   AG Sondershausen, 28.06.2012 - 5 C 61/12   

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AG Sondershausen, 28.06.2012 - 5 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81988)
AG Sondershausen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 5 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81988)
AG Sondershausen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 5 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81988)
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    Schätzung nach Schwacke -> Methodische Kritik ist kein konkreter Einwand gegen Schwacke -> Fraunhofer... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 236/18

    Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende

    Hierauf abstellend wird - wie auch vom Berufungsgericht - die Auffassung vertreten, dass die Benennung von Wohnungen aus dem preisgebundenen Wohnungsmarkt generell nicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB geeignet sei, weil eine Erhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sei, an deren Bildung preisgebundene Wohnungen gemäß § 558 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht teilnähmen (vgl. OLG Schleswig, NJW 1984, 245 [zu § 2 Abs. 2 MHG]; AG Frankfurt (Oder), WuM 2012, 320, 321; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 558a BGB Rn. 127; vgl. auch Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Lübeck, 14.06.2018 - 14 S 15/17

    Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Öffentlich geförderter Wohnraum

    Ist Referenzmaßstab aber auch in diesem Fall der preisfreie Wohnungsmarkt, so muss auch hier die Begründung nach § 558 a Abs. 2 Nr. 4 BGB eine Einschätzung des Preisgefüges auf eben diesem Segment des Wohnungsmarktes ermöglichen - und deswegen Vergleichswohnungen aus diesem Markt in Bezug nehmen (so auch AG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. April 2012, Az. 2.5 C 61/12, WuM 2012, 320 [321] vgl. auch LG Hannover, Urteil vom 20. Juni 1997, Az. 8 S 394/96, WuM 2000, 360 [360]).
  • LG Lübeck, 14.06.2018 - 14 S 47/17

    Zustimmungsklage zur Mieterhöhung: Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

    Ist Referenzmaßstab aber auch in diesem Fall der preisfreie Wohnungsmarkt, so muss auch hier die Begründung nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB eine Einschätzung des Preisgefüges auf eben diesem Segment des Wohnungsmarktes ermöglichen - und deswegen Vergleichswohnungen aus diesem Markt in Bezug nehmen (so auch AG Frankfurt (Oder), Urteil vom 11. April 2012 - 2.5 C 61/12 -, WuM 2012, 320 ff.; vgl. auch LG Hannover, Urteil vom 20. Juni 1997 - 8 S 394/96 -, WuM 2000, 360).
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