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   AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07   

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https://dejure.org/2007,40120
AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07 (https://dejure.org/2007,40120)
AG Speyer, Entscheidung vom 19.12.2007 - 32 C 368/07 (https://dejure.org/2007,40120)
AG Speyer, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 32 C 368/07 (https://dejure.org/2007,40120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung, Winterreifen

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    Indes verstößt ein Geschädigter noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kfz zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten, dieses Tarife mit Rücksicht auf die Unfall- Situation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen) einem gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation, veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vergleiche unter anderem BGH Versicherungsrecht 07, 1144) .

    Vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Auf - schlag rechtfertigen, wobei unter Ütoiät3nden ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in betracht kommt, in, Ausübung dieses Ermessens nach S 287 ZPO kann der Tatrichter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegel" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (BGH Versicherungsrecht 07, 1144 und 1577).

  • LG Karlsruhe, 24.05.2006 - 1 S 195/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gerichtliches Schätzungsermessen hinsichtlich der

    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    Unter Bezugnahme auf die in der Klageschrift auf Seite 6 und 7 erwähnten Entscheidungen wird ergänzend auf LG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1396, 1400 verwiesen.
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie bei anderen Kosten der Wiederherstellung und ebenso wie in den Fällen, in denen er die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem aus dem aus dem Grundsatz dar Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren von mehreren Möglichkeiten den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (ständige Rechtssprechung des BGH, zuletzt vom 05.10.2007 .- VI ZR 27/07, Vers.Recht 2007, 1577).
  • LG Landau/Pfalz, 25.06.2007 - 1 S 134/06
    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    IM vorliegenden Fall ist auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahre 2006 abzustellen, der die konkrete Situation, im betreffenden Postleitzahlenbereich im Hinblick auf die Umstände zum hierstreitgegenständlichen Vertrags Zeitpunkt im Jahre 2007 angemessener, weil zeitnäher widerspiegelt, als der frühere MIetpreisspiegel aus dem Jahre 2003 (vergleiche LG Landau vom 25.06.2007 - 1 S 134/06) und ein neuerer Mietpreisspiegel noch nicht vorgelegen hat.
  • LG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 4 O 8/07
    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Rechtsauffassung des Landgerichts Landau im Urteil vom 09.07.2007 - 4 O 8/07 - an , wonach im Hinblick darauf, dass im Mietzeitraum (Ende März) winterliche Straßenverhältnisse nicht ausgeschlossen werden können, ein entsprechender Zuschlag als gerechtfertig angesehen werden kann.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Speyer, 19.12.2007 - 32 C 368/07
    Insbesondere sind nämlich dem Geschädigten für die Dauer der Nutzung eines Mietwagens die Kosten für eine Vollkaskoversicherung zu erstatten, selbst wenn das verunfallte Fahrzeug über einen Vollkaskoversicherungsschutz nicht verfügt (BGH NJW 05, 1041 und LG Landau AA0).
  • AG Speyer, 13.10.2009 - 31b C 93/09
    In Ausübung dieses Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels (AMS) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln (vgl: BGH, VersR 2007, 1144 und 1577; LG Frankenthal, Urteil vom 18.06.2008, Az.: 2 S 23/08 zu AG. Speyer, Az.: 32 C 368/07; LG Landau, Urteil vom 10.10.07, Az.: 2 S 75/07).
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