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AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03 BSchMo |
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- BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90
Sorgfaltspflichten der Schiffsführer auf dem Rhein; Benutzung vorhandener …
Auszug aus AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03
Hierzu hatte er sich natürlich aller Hilfsmittel zu bedienen, die er an Bord hatte (vgl. BGH in VersR 1991 S. 605). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03
So hatte das erkennende Gericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch darin gesehen, dass die Lage einer für die Navigation von Schubschiffen bedeutsame Tonne im Bereich des Bremmer Bogens verändert wurde, ohne dass auf diese Veränderung hingewiesen wurde (Urteil vom 2. August 1995 - 4 C 9/95 BSchMo, insoweit bestätigend, jedoch ein Mitverschulden des Schiffsführers annehmend: OLG Köln mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 3 U 135/95 BSchMo). - OLG Köln, 25.07.1997 - 3 U 135/95
Auszug aus AG St. Goar, 12.01.2004 - 4 C 9/03
So hatte das erkennende Gericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch darin gesehen, dass die Lage einer für die Navigation von Schubschiffen bedeutsame Tonne im Bereich des Bremmer Bogens verändert wurde, ohne dass auf diese Veränderung hingewiesen wurde (Urteil vom 2. August 1995 - 4 C 9/95 BSchMo, insoweit bestätigend, jedoch ein Mitverschulden des Schiffsführers annehmend: OLG Köln mit Urteil vom 25. Juli 1997 - 3 U 135/95 BSchMo).