Rechtsprechung
AG St. Wendel, 02.04.2015 - 16 F 71/15 |
Verfahrensgang
- AG St. Wendel, 02.04.2015 - 16 F 71/15
- AG St. Wendel, 16.07.2015 - 16 F 71/15
- OLG Saarbrücken, 26.08.2015 - 9 UF 59/15
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 26.08.2015 - 9 UF 59/15
Internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen: Vorrang der EuEheVO gegenüber …
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 16. Juli 2015 - 16 F 71/15 EASO - abgeändert.Der Antrag des Antragstellers vom 31. März 2015 auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind M. W., geboren am ... April 2010, wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 2. April 2015 - 16 F 71/15 EASO - als unzulässig zurückgewiesen.
Auf der Grundlage des am 1. April 2015 eingegangenen Antrages auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das verfahrensbetroffene Kind im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Amtsgericht - Familiengericht - St. Wendel durch Beschluss vom 2. April 2015 - 16 F 71/15 - ohne mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge für M. auf den Kindesvater allein übertragen.