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   AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10   

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https://dejure.org/2010,76223
AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10 (https://dejure.org/2010,76223)
AG St. Wendel, Entscheidung vom 18.11.2010 - 13 C 304/10 (https://dejure.org/2010,76223)
AG St. Wendel, Entscheidung vom 18. November 2010 - 13 C 304/10 (https://dejure.org/2010,76223)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg und ihr VN zur Zahlung der Mehrwertsteuer aus einem Leasingvertrag verurteilt, der nach einem Unfall mit einem anderen Leasingfahrzeug fortgeführt wurde

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    So ist nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch die grundsätzliche Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe nur dann als "erforderlich" und damit erstattungsfähig anerkannt werden kann, wenn die hierfür entstehenden Rechtsanwaltskosten aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH VersR 2005, 558).

    Ist dagegen die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH VersR 2005, 558; Rogler in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. SE Rn. 89).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Warum hierfür die kostenpflichtige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erforderlich (!) - und nicht nur für den Geschädigten zweckdienlich bzw. bequem - sein soll, erschließt sich zumindest nicht ohne weiteres (vgl . auch LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.09.2010 8 O 1617/10 nach juris).
  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Ein innerer Zusammenhang zwischen verschiedenen Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit setzt voraus, dass die Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des nach dem Inhalt des Auftrags mit der anwaltlichen Tätigkeit erstrebten Erfolgs innerlich zusammengehören (zu allem BGH 6. Zivilsenat | VI ZR 113/09).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Denn es entspricht der Vorstellung des Gesetzgebers, dass in durchschnittlichen Fällen die Schwellengebühr von 1, 3 eine Regelgebühr darstellt und ähnliche Funktion erfüllt wie die 7, 5/10 Gebühr nach § 118 Absatz 1 Nr. 1 BRAGO (amtliche Begründung, BT-Drucksache 15/1971 Seite 206 f., BGH NJW-RR 2007, 420).
  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (Landgericht Saarbrücken Urteil vom 12.08.2008 4 O 121/08; OLG München Urteil vom 16.05.2008 10 U 1701/07; Landgericht Oldenburg Urteil vom 17.04.2008 9 S 758/07 und saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/08-20,4 U 61/08, alle Entscheidungen zu finden unter Juris).
  • AG Hersbruck, 26.11.2009 - 2 C 474/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Die Frage, ob auf Grund eines Verkehrsunfalls Haftungspflichtiger neben dem im Einzelfall erforderlichen Kosten für die vorgerichtliche in Anspruchnahme eines Rechtsanwaltes auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen muss, der seinen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit einer Anfrage bei seinem eigenen Rechtsschutzversicherer beauftragt, um für das gerichtliche Vorgehen gegenüber dem Haftungspflichtigen eine Deckungszusage zu erlangen, ist in den letzten Monaten in der Rechtssprechung unterschiedlich entschieden worden (bejaht Landgericht Amberg AGS 1993, 58) bejaht wurde ein entsprechender Anspruch in der jüngsten Rechtssprechung vom Landgericht Ulm (Urteil vom 08.04.2010 6 U 244/09 zitiert nach Juris) als erforderlich und zweckmäßig bejahen einen Schadensersatzanspruch zum Beispiel das Landgericht Amberg (NJW 2009, 2610), das Amtsgericht Hersbruck (AGS 2010, 257) und das Amtsgericht Karlsruhe (AGS 2009, 355 ) einige Gerichte bejahen einen entsprechenden Anspruch ebenfalls bei Verzug Haftpflichtversicherers (Landgericht Berlin Urteil vom 09.12.2009 42 O 162/09 befinden unter Juris Amtsgericht Oberndorf Urteil vom 12.11.2009 3 C 698/08 zitiert nach Juris sowie das Landgericht Fürth AGS 2010, 257 und Urteil vom 07.04.09 Aktenzeichen: 2 0 9.994/08).
  • LG Amberg, 12.03.2009 - 24 O 826/08

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Ersatzpflichtigkeit von

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Die Frage, ob auf Grund eines Verkehrsunfalls Haftungspflichtiger neben dem im Einzelfall erforderlichen Kosten für die vorgerichtliche in Anspruchnahme eines Rechtsanwaltes auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen muss, der seinen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit einer Anfrage bei seinem eigenen Rechtsschutzversicherer beauftragt, um für das gerichtliche Vorgehen gegenüber dem Haftungspflichtigen eine Deckungszusage zu erlangen, ist in den letzten Monaten in der Rechtssprechung unterschiedlich entschieden worden (bejaht Landgericht Amberg AGS 1993, 58) bejaht wurde ein entsprechender Anspruch in der jüngsten Rechtssprechung vom Landgericht Ulm (Urteil vom 08.04.2010 6 U 244/09 zitiert nach Juris) als erforderlich und zweckmäßig bejahen einen Schadensersatzanspruch zum Beispiel das Landgericht Amberg (NJW 2009, 2610), das Amtsgericht Hersbruck (AGS 2010, 257) und das Amtsgericht Karlsruhe (AGS 2009, 355 ) einige Gerichte bejahen einen entsprechenden Anspruch ebenfalls bei Verzug Haftpflichtversicherers (Landgericht Berlin Urteil vom 09.12.2009 42 O 162/09 befinden unter Juris Amtsgericht Oberndorf Urteil vom 12.11.2009 3 C 698/08 zitiert nach Juris sowie das Landgericht Fürth AGS 2010, 257 und Urteil vom 07.04.09 Aktenzeichen: 2 0 9.994/08).
  • LG Schweinfurt, 20.03.2009 - 23 O 313/08

    Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten (Unfallersatztarif) bei Unzugänglichkeit

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Dies erscheint zumindest zweifelhaft (ablehnend - allerdings ohne Begründung LG Schweinfurt NJW-RR 2009, 1254): Die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung ist eine standardisierte Angelegenheit, die bei einer Vielzahl von Mandaten auftritt.
  • LG Oldenburg, 17.04.2008 - 9 S 758/07

    RVG - Über- und unterdurchschnittliche Unfallregulierung

    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist dieser Einschätzung gefolgt (Landgericht Saarbrücken Urteil vom 12.08.2008 4 O 121/08; OLG München Urteil vom 16.05.2008 10 U 1701/07; Landgericht Oldenburg Urteil vom 17.04.2008 9 S 758/07 und saarländisches Oberlandesgericht 4 U 61/08-20,4 U 61/08, alle Entscheidungen zu finden unter Juris).
  • LG Amberg, 26.05.1993 - 24 S 1492/92
    Auszug aus AG St. Wendel, 18.11.2010 - 13 C 304/10
    Die Frage, ob auf Grund eines Verkehrsunfalls Haftungspflichtiger neben dem im Einzelfall erforderlichen Kosten für die vorgerichtliche in Anspruchnahme eines Rechtsanwaltes auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen muss, der seinen Rechtsanwalt vorgerichtlich mit einer Anfrage bei seinem eigenen Rechtsschutzversicherer beauftragt, um für das gerichtliche Vorgehen gegenüber dem Haftungspflichtigen eine Deckungszusage zu erlangen, ist in den letzten Monaten in der Rechtssprechung unterschiedlich entschieden worden (bejaht Landgericht Amberg AGS 1993, 58) bejaht wurde ein entsprechender Anspruch in der jüngsten Rechtssprechung vom Landgericht Ulm (Urteil vom 08.04.2010 6 U 244/09 zitiert nach Juris) als erforderlich und zweckmäßig bejahen einen Schadensersatzanspruch zum Beispiel das Landgericht Amberg (NJW 2009, 2610), das Amtsgericht Hersbruck (AGS 2010, 257) und das Amtsgericht Karlsruhe (AGS 2009, 355 ) einige Gerichte bejahen einen entsprechenden Anspruch ebenfalls bei Verzug Haftpflichtversicherers (Landgericht Berlin Urteil vom 09.12.2009 42 O 162/09 befinden unter Juris Amtsgericht Oberndorf Urteil vom 12.11.2009 3 C 698/08 zitiert nach Juris sowie das Landgericht Fürth AGS 2010, 257 und Urteil vom 07.04.09 Aktenzeichen: 2 0 9.994/08).
  • AG Karlsruhe, 09.04.2009 - 1 C 36/09

    Deckungszusage Rechtschutzversicherung - Kosten

  • LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch

  • LG Saarbrücken, 12.08.2008 - 4 O 121/08
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als

  • LG Berlin, 09.12.2009 - 42 O 162/09

    Schwellengebühr von 1,3 stellt eine Regelgebühr für den "durchschnittlichen" bzw.

  • LG Erfurt, 27.11.2009 - 9 O 1029/09

    Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage bei

  • AG Oberndorf/Neckar, 12.11.2009 - 3 C 698/08
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