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   AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11   

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AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11 (https://dejure.org/2011,81397)
AG Straubing, Entscheidung vom 19.09.2011 - 5 C 730/11 (https://dejure.org/2011,81397)
AG Straubing, Entscheidung vom 19. September 2011 - 5 C 730/11 (https://dejure.org/2011,81397)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Mit fast mustergültigem Urteil die HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

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    Mit fast mustergültigem Urteil die HUK-Coburg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen (Grunsky, NZV 2000, 4 [5]; OLG Nürnberg, OLGR 2002, 471; OLG Naumburg, a.a.O.).

    Die Beklagte ist insoweit auch nicht rechtlos gestellt, da sie sich gegebenenfalls bestehende Rechte des Geschädigten aus §§ 315 Abs. 3 bzw. 280, 631 Abs. 1, 812 abtreten lassen könnte, analog § 255 BGB (OLG Nürnberg, OLGR 2002, 471).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind allerdings weder der Schädiger noch das Gericht im Schadenersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (BGH NJW 2007, 1450 [1451]).

    Soweit in den Teilen der Instanzrechtsprechung hinsichtlich der Nebenkosten eine entsprechende Anwendung des JVEG vertreten wird (etwa AG Eggenfelden, Urt. v. 28.4.2010, Az.: 3 C 167/10), steht dies im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 1450).

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    So hat auch das OLG Sachsen-Anhalt (NZV 2006, 546) gegen eine Anwendung des § 315 BGB bei Sicherungsabtretung entschieden (so auch die klägerseits zitierten Urteile des AG Straubing).
  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    Die Gegenmeinung (AG Hagen, NZV 2003, 144 [145 f.]) berücksichtigt insoweit nicht, dass es dem Geschädigten bei Sachverständigengutachten mangels Vergleichsmöglichkeiten - wie oben ausgeführt - noch weniger als bei Mietwagenkosten überhaupt möglich sein dürfte, vor der Auftragserteilung die Angemessenheit einer Vergütung zu beurteilen.
  • AG Saarlouis, 04.06.2010 - 29 C 598/10

    Sicherungsabtretung der Schadensersatzforderung aus einem Verkehrsunfall an den

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    In der Gesetzesbegründung findet sich der Hinweis, dass ein Anwendungsfall der aus Nebenleistung zulässigen Inkassotätigkeit die Geltendmachung von Sachverständigenkosten im Bereich der Unfallschadensregulierung ist (BT-Drs. 16/3655, S. 53; Säbel, Oliver NZV 2006, 6 ff.; AG Saarlouis, Urteil vom 4.6.2010, Az. 29 C 598/10; vgl. auch LG Köln NJW 2011, 1457).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    Der Kläger ist aufgrund der mit Schreiben vom 11.08.2011 vorgelegten wirksamen Sicherungsabtretung aktivlegitimiert (vgl. BGH NJW 2011, 2713).
  • LG Köln, 29.12.2010 - 9 S 252/10

    Klageweise Geltendmachung von auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem

    Auszug aus AG Straubing, 19.09.2011 - 5 C 730/11
    In der Gesetzesbegründung findet sich der Hinweis, dass ein Anwendungsfall der aus Nebenleistung zulässigen Inkassotätigkeit die Geltendmachung von Sachverständigenkosten im Bereich der Unfallschadensregulierung ist (BT-Drs. 16/3655, S. 53; Säbel, Oliver NZV 2006, 6 ff.; AG Saarlouis, Urteil vom 4.6.2010, Az. 29 C 598/10; vgl. auch LG Köln NJW 2011, 1457).
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