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   AG Stuttgart, 08.03.2016 - 35 C 5555/15   

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https://dejure.org/2016,33298
AG Stuttgart, 08.03.2016 - 35 C 5555/15 (https://dejure.org/2016,33298)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2016 - 35 C 5555/15 (https://dejure.org/2016,33298)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2016 - 35 C 5555/15 (https://dejure.org/2016,33298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung - Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Nettomiete

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 535 BGB, § 558 BGB, §§ 558 ff BGB
    Mieterhöhung bei Wohnraum: Monatlicher Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Nettomiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Monatlicher Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Nettomiete

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zuschlag für Schönheitsreparaturen als Teil der Nettomiete

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Monatlicher Zuschlag für Schönheitsreparaturen im Fall eines Mieterhöhungsverlangens Teil der Nettomiete - Andernfalls besteht keine Vergleichbarkeit mit ortsüblicher Vergleichsmiete

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11

    Wohnraummiete in ehemals preisgebundener Wohnung: Mieterhöhung um einen Zuschlag

    Auszug aus AG Stuttgart, 08.03.2016 - 35 C 5555/15
    Dadurch würde das geltende Vergleichsmietensystem gemäß § 558 BGB unterlaufen, da eine Vergleichbarkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH Urteil vom 09.11.2011, VIII ZR 87/11).

    Daher muss bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von der Grundmiete inklusive Schönheitsreparaturanteil ausgegangen und die Grundmiete inklusive dieses Schönheitsreparaturanteils erhöht werden (LG Wiesbaden, Urteil vom 15.03.2013 - 3 S 122/12 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 09.11.2011, VIII ZR 87/11).

    Sinn und Zweck von § 558 BGB ist es, im Rahmen des Vergleichsmietensystems eine angemessene, am örtlichen Markt orientierter Miete zu erzielen (BGH, Urteil vom 09.11.2011 - VIII ZR 87/11, BGHZ 177, Seite 186).

    Das bedeutet, dass dieser Umstand bei der Bestimmung einer ortsüblichen Vergleichsmiete außer Betracht bleiben muss (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2011, VIII ZR 87/11).

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus AG Stuttgart, 08.03.2016 - 35 C 5555/15
    Sinn und Zweck von § 558 BGB ist es, im Rahmen des Vergleichsmietensystems eine angemessene, am örtlichen Markt orientierter Miete zu erzielen (BGH, Urteil vom 09.11.2011 - VIII ZR 87/11, BGHZ 177, Seite 186).
  • LG Wiesbaden, 15.03.2013 - 3 S 122/12

    Nach Ende der Preisbindung gilt die letzte Kostenmiete als Vertragsmiete fort;

    Auszug aus AG Stuttgart, 08.03.2016 - 35 C 5555/15
    Daher muss bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete von der Grundmiete inklusive Schönheitsreparaturanteil ausgegangen und die Grundmiete inklusive dieses Schönheitsreparaturanteils erhöht werden (LG Wiesbaden, Urteil vom 15.03.2013 - 3 S 122/12 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 09.11.2011, VIII ZR 87/11).
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