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AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/05
- AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/06
- LG Stuttgart, 13.03.2007 - 5 S 241/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 217/05
Abrechnung einer Hallux valgus-Operation
Auszug aus AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/05
In den dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) des Gebührenverzeichnisses vorangestellten allgemeinen Bestimmungen werden Inhalt und Tragweite dieses als Zielleistungsprinzip bezeichneten Grundsatzes näher verdeutlicht, wenn es dort heißt, dass zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich sind und dass diese Einzelschritte, soweit sie methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genanten Zielleistung sind, nicht gesondert berechnet werden können (vgl. BGH Urteil vom 16.03.2006, Az: III ZR 217/05 m. w. N., insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13.05.2004 BGHZ 159, 142). - BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen
Auszug aus AG Stuttgart, 21.06.2006 - 50 C 6856/05
In den dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) des Gebührenverzeichnisses vorangestellten allgemeinen Bestimmungen werden Inhalt und Tragweite dieses als Zielleistungsprinzip bezeichneten Grundsatzes näher verdeutlicht, wenn es dort heißt, dass zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich sind und dass diese Einzelschritte, soweit sie methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genanten Zielleistung sind, nicht gesondert berechnet werden können (vgl. BGH Urteil vom 16.03.2006, Az: III ZR 217/05 m. w. N., insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13.05.2004 BGHZ 159, 142).
- LG Stuttgart, 13.03.2007 - 5 S 241/06
Zielleistungsprinzip
50 C 6856/05 Amtsgericht Stuttgart.