Rechtsprechung
AG Stuttgart, 21.11.2017 - 43 C 723/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Aschaffenburg, 28.06.2013 - 116 C 861/12
Auszug aus AG Stuttgart, 21.11.2017 - 43 C 723/17
24, 43 Stade, Urteil vom 10. Januar 2012-61 C 94611 -, Rn. 5, AG Aschaffenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - 116 C 861/12 -, Rn. 4, juris). - OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13
Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines …
Auszug aus AG Stuttgart, 21.11.2017 - 43 C 723/17
Sind die von der Abschleppfirma berechneten Preise tatsächlich nicht angemessen, so steht es der Beklagten frei, sich eventuelle Schadensersatzansprüche des Klägers gegen die Äbschlappfirma abtreten zu lassen und diese dann gegenüber der Abschleppfirma geltend zu machen, Dar Kläger ist als Unfallgeschädigter jedenfalls zu schützen und hat Anspruch auf Erstattung der vollständigen Abschleppkosten (vgl. AG Schwandorf, Urteil vom 02. Juni 2016 - 1 C 716 -, Rn. 19; OLG Calle, Untell vom 09. Oktober 2013 - 14 U 55/13, Fin.