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   AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08   

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https://dejure.org/2008,43791
AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08 (https://dejure.org/2008,43791)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2008 - 41 C 2271/08 (https://dejure.org/2008,43791)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 41 C 2271/08 (https://dejure.org/2008,43791)
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  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
    In Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tat­richter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Post­leitzahlengebiet des Geschädigten - gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung - ermitteln ( BGH VersR 2007, 1286 - Juris Rz. .
  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
    Sie dient allein dem Zweck die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen und besorgt keine fremden Rechtsangelegenhei­ten ( BGH NZV 2005, 517, 518), nachdem die Mieterin eine wei­tere Zahlung abgelehnt hatte.
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
    Weitere spezifische Leistungen, welche im Einzelfall einen pauschalen Aufschlag auf den gewichteten Mittelwert der Schwackeliste rechtfertigen würden, sind nicht dargelegt (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 2008, 92; OLGR Köln 2008, 245 - juris Rz 34) .
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
    Zu berücksichtigen ist weiter, dass dem Vermieter eines Un­fallersatzfahrzeugs grundsätzlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Person des Mieters, eine Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache obliegt, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden können ( BGH NJW 2006, 2618, 2619).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
    Die ersparten Eigenaufwendungen sind mit 4 % angemessen be­rücksichtigt (OLG Stuttgart ZfS 1994, 206).
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