Rechtsprechung
AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,43791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Mietwagenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06
Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines …
Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
In Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO kann der Tatrichter den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten - gegebenenfalls mit sachverständiger Beratung - ermitteln ( BGH VersR 2007, 1286 - Juris Rz. . - BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
Sie dient allein dem Zweck die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen und besorgt keine fremden Rechtsangelegenheiten ( BGH NZV 2005, 517, 518), nachdem die Mieterin eine weitere Zahlung abgelehnt hatte. - OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten
Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
Weitere spezifische Leistungen, welche im Einzelfall einen pauschalen Aufschlag auf den gewichteten Mittelwert der Schwackeliste rechtfertigen würden, sind nicht dargelegt (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 2008, 92; OLGR Köln 2008, 245 - juris Rz 34) . - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
Zu berücksichtigen ist weiter, dass dem Vermieter eines Unfallersatzfahrzeugs grundsätzlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Person des Mieters, eine Aufklärungspflicht hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache obliegt, die - für den Vermieter erkennbar - von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden können ( BGH NJW 2006, 2618, 2619). - OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Stuttgart, 28.10.2008 - 41 C 2271/08
Die ersparten Eigenaufwendungen sind mit 4 % angemessen berücksichtigt (OLG Stuttgart ZfS 1994, 206).