Rechtsprechung
AG Syke, 22.12.2016 - 20a M 1573/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung einer an sich unterhaltsberechtigten Person des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens
- RA Kotz
Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen - Nichtberücksichtigung eines unterhaltsberechtigten Kindes
- www.bremer-inkasso.de
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Unterhaltsanspruch des Kindes gegen einen anderen Elternteil, anteilige Nichtberücksichtigung des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.2019 - IX ZB 83/18
Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und …
Bei dieser Sachlage konnte das Beschwerdegericht entsprechend den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen der Mutter und des Schuldners eine Deckung des Barbedarfs des Sohnes durch die Mutter in Höhe von 16 vom Hundert und den Schuldner in Höhe von 84 vom Hundert zugrunde legen (vgl. LG Leipzig, JurBüro 2015, 269; LG Stralsund, JurBüro 2016, 491; AG Syke JurBüro 2017, 204). - LG Wuppertal, 14.04.2023 - 16 T 69/22 Gemessen hieran können die von den Kindsmüttern gegenüber den Töchtern des Schuldners erbrachten Leistungen im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 850c Abs. 6 ZPO als eigenes Einkommen der unterhaltsberechtigten Kinder bedarfsmindernd berücksichtigt werden, auch wenn die ausschließliche Betreuung der Kinder durch die Mütter erfolgt (vgl. BGH NZI 2015, 561; LG Leipzig JurBüro 2015, 269; LG Stralsund JurBüro 2016, 491; AG Syke JurBüro 2017, 204).