Rechtsprechung
AG Tauberbischofsheim, 31.05.2006 - 1 C 400/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
Verfahrensgang
- AG Tauberbischofsheim, 31.05.2006 - 1 C 400/05
- LG Mosbach, 10.01.2007 - 1 S 42/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 31.05.2006 - 1 C 400/05
Ob das eigenen Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung hatte oder nicht, ist im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 15.2.2005 (DAR 2005, 270) unerheblich. - BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Tauberbischofsheim, 31.05.2006 - 1 C 400/05
Wie soll er an derartige Informationen gelangen, ohne eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Mietwagenunternehmer zu begehen? Diese Frage kann letztlich offen bleiben, da nach der Rechtsprechung des BGH, so wie sie das erkennende Gericht versteht, der Geschädigte auch dann Anspruch auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten hat, wenn ihm ein anderer Tarif subjektiv nicht zugänglich war (siehe BGH DAR 2005, 21 sowie 73 und alle weiteren zu diesem Fragenkreis seither ergangenen Entscheidungen).
- LG Mosbach, 10.01.2007 - 1 S 42/06 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim vom 31.05.2006 (1 C 400/05) wird zurückgewiesen.