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   AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10   

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https://dejure.org/2011,35442
AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10 (https://dejure.org/2011,35442)
AG Trier, Entscheidung vom 11.02.2011 - 32 C 378/10 (https://dejure.org/2011,35442)
AG Trier, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 32 C 378/10 (https://dejure.org/2011,35442)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die formularmäßige Vereinbarung von Provisionsfortzahlungen im Kündigungsfall ist unwirksam

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 35 -, - GROSSARDT Wirtschaftsinformation -, Lebensversicherung, Nettopolice, Abschlussprovision, Wegfall, vorzeitige Kündigung, Provisionsfortzahlung, Provisionsanspruch des VV gegen den Kunden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

    Auszug aus AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10
    Die Annahme der aus den Vorschriften der Vorschriften der §§ 305 ff. BGB folgenden Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung, in der sich der VV gegenüber dem VN einen vom Fortbestand des Versicherungsvertrages unabhängigen Provisionsanspruch ausbedingt, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 10, 150), wonach Vereinbarungen für Hauptleistungen im nicht preisregulierten Markt weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften darstellen und deshalb grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle unterliegen.

    Bei einer Klausel in einer Vergütungsvereinbarung zwischen einem VV und dem VN, nach der der Provisionsanspruch des VV unabhängig von Fortbestand des Versicherungsvertrages sein soll, handelt es sich nicht um eine Preisvereinbarung, die der richterlichen Inhaltskontrolle unzugänglich wäre (unter Bezugnahme auf BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09 - NJW 10, 150, 152).

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn der VV mit der streitgegenständlichen Klausel nicht nur den Preis für die von ihr geschuldete Leistung festgelegt, sondern er den unzulässigen (§ 306 a BGB) Versuch unternommen, seinen Kunden gesetzlich zustehende jederzeitige Kündigungsrecht des Versicherungsvertrages sowie das Recht, nach Kündigung eine noch nicht verdiente Vergütung nicht mehr leisten zu müssen bzw. eine im Voraus bereits erbrachte Vergütung zurückzufordern, zu entwerten (unter Bezugnahme auf BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09 - NJW 10, 150, 152).

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Auszug aus AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10
    Vermittelt ein VV dem Kunden eine Lebensversicherung mit Nettopolice, so entfällt seine vereinbarungsgemäß vom Kunden - in Raten - zu zahlende Abschlussprovision dadurch, dass dieser die Versicherung vorzeitig kündigt (Ergänzung zu BGH, VersR 05, 404; NJW 05, 1357; NJW-RR 05, 1423).

    Bei HM weicht die formularmäßige Abbedingung des Schicksalsteilungsgrundsatzes nicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04 - VersR 05, 404; - III ZR 251/04 - NJW 05, 1357; 19.05.2005 - III ZR 322/04 - NJW-RR 05, 1423).

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Auszug aus AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10
    Vermittelt ein VV dem Kunden eine Lebensversicherung mit Nettopolice, so entfällt seine vereinbarungsgemäß vom Kunden - in Raten - zu zahlende Abschlussprovision dadurch, dass dieser die Versicherung vorzeitig kündigt (Ergänzung zu BGH, VersR 05, 404; NJW 05, 1357; NJW-RR 05, 1423).

    Bei HM weicht die formularmäßige Abbedingung des Schicksalsteilungsgrundsatzes nicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04 - VersR 05, 404; - III ZR 251/04 - NJW 05, 1357; 19.05.2005 - III ZR 322/04 - NJW-RR 05, 1423).

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10
    Vermittelt ein VV dem Kunden eine Lebensversicherung mit Nettopolice, so entfällt seine vereinbarungsgemäß vom Kunden - in Raten - zu zahlende Abschlussprovision dadurch, dass dieser die Versicherung vorzeitig kündigt (Ergänzung zu BGH, VersR 05, 404; NJW 05, 1357; NJW-RR 05, 1423).

    Bei HM weicht die formularmäßige Abbedingung des Schicksalsteilungsgrundsatzes nicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab (unter Bezugnahme auf BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04 - VersR 05, 404; - III ZR 251/04 - NJW 05, 1357; 19.05.2005 - III ZR 322/04 - NJW-RR 05, 1423).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus AG Trier, 11.02.2011 - 32 C 378/10
    Mängel in der Widerrufsbelehrung einer Vergütungsvereinbarung führen nicht zum Wegfall der Vergütungspflicht, sondern zur Rückabwicklung der Vergütungsvereinbarung gemäß den §§ 346 ff. BGB, wonach für die Leistung des VV Wertersatz zu leisten ist (unter Bezugnahme auf BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09 -).
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