Rechtsprechung
AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK Coburg zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der …
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
Die vorliegende zwischen den Parteien streitige Frage, ob Gutachterkosten der Klägerin angemessen sind, kann dahinstehen, da der Schädiger im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs das Prognoserisiko des Geschädigten, das sogenannte Werkstattrisiko trägt (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 249 Rn. 13;… Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Auflage, Kapitel 3, Rn.14;… Staudinger/Gottfried, BGB, 2005, § 249 Rn. 229; BGH NJW 1972, 1800; BGH NJW 1992, 302; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104 ff.).Aus diesem Grund gehen Verzögerungen durch fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur, welche dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen sind zu Lasten des Schädigers (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 104 ff.).
- BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08
Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
Jedenfalls beeinflusst ein derartiger Verstoß die Wirksamkeit der von den Parteivertretern vorgenommenen Prozesshandlungen nicht, da die bei Verstoß gegen § 1 RDG ff. oder bei Tätigwerden eines Rechtsanwalts, dem die Zulassung entzogen wurde, geltenden Gesichtspunkte auf einen möglichen Verstoß gegen § 43 a Abs. 4 BRAO nicht übertragen werden können (BGH WM 2009, 1296, 1297 f.).Der Schutz des Mandanten gebietet bei eventuellen Verstößen gegen ein berufsrechtliches Tätigkeitsverbot nicht die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Rechtsanwalts (BGH WM 2009, 1296, 1297).
- BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
Die vorliegende zwischen den Parteien streitige Frage, ob Gutachterkosten der Klägerin angemessen sind, kann dahinstehen, da der Schädiger im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs das Prognoserisiko des Geschädigten, das sogenannte Werkstattrisiko trägt (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 249 Rn. 13;… Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Auflage, Kapitel 3, Rn.14;… Staudinger/Gottfried, BGB, 2005, § 249 Rn. 229; BGH NJW 1972, 1800; BGH NJW 1992, 302; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104 ff.).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
Die vorliegende zwischen den Parteien streitige Frage, ob Gutachterkosten der Klägerin angemessen sind, kann dahinstehen, da der Schädiger im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs das Prognoserisiko des Geschädigten, das sogenannte Werkstattrisiko trägt (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage, § 249 Rn. 13;… Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Auflage, Kapitel 3, Rn.14;… Staudinger/Gottfried, BGB, 2005, § 249 Rn. 229; BGH NJW 1972, 1800; BGH NJW 1992, 302; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104 ff.). - BGH, 07.07.2003 - II ZR 271/00
Erfassung künftiger Forderungen durch eine Abtretungsvereinbarung
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
Voraussetzung für die Bestimmtheit einer Abtretung ist , dass die Benennung der juristischen Entstehungsgrundlage und Umschreibung des für die Entstehung maßgeblichen Lebenssachverhalts gegeben ist, wenn sich daraus die Forderung bzw. die Forderungen ableiten lassen (so auch BGH NJW-RR 2003, 1690) oder der abzutretende Anspruch abgrenzbar bezeichnet ist. - BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
In der Rechtsprechung war es zu Artikel 1 § 5 Rechtsberatungsgesetz bislang herrschende Meinung, eine Abtretung von Kundenforderungen an einen gewerblichen Unternehmer nur dann als zulässig anzusehen, wenn es diesem im Wesentlichen darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. BGH NJW 2005, 3570 ff., BGH NJW-RR 2005, 1371 ff.). - BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04
Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Ulm, 17.03.2011 - 3 C 2421/10
In der Rechtsprechung war es zu Artikel 1 § 5 Rechtsberatungsgesetz bislang herrschende Meinung, eine Abtretung von Kundenforderungen an einen gewerblichen Unternehmer nur dann als zulässig anzusehen, wenn es diesem im Wesentlichen darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. BGH NJW 2005, 3570 ff., BGH NJW-RR 2005, 1371 ff.).