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   AG Ulm, 20.05.2008 - 5 C 2605/07   

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AG Ulm, 20.05.2008 - 5 C 2605/07 (https://dejure.org/2008,43199)
AG Ulm, Entscheidung vom 20.05.2008 - 5 C 2605/07 (https://dejure.org/2008,43199)
AG Ulm, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 5 C 2605/07 (https://dejure.org/2008,43199)
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  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Ulm, 20.05.2008 - 5 C 2605/07
    Der Kläger nimmt daher mit der Geltendmachung seiner Restforderung keine fremde Rechtsangelegenheit war, sondern auch unter Berücksichtigung der gesamten dem Vorgang zugrunde liegenden Umstände und ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs eine eigene Angelegenheit (vgl. BGH - VI ZR 173/04 - vom 05.07.2005; und weiter BGH Versicherungsrecht 2004, 1062 und 2005, 241).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Ulm, 20.05.2008 - 5 C 2605/07
    Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes SV-Honorar als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB erstattet werden (BGH NZV 2007, 455).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03

    Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus AG Ulm, 20.05.2008 - 5 C 2605/07
    Der Kläger nimmt daher mit der Geltendmachung seiner Restforderung keine fremde Rechtsangelegenheit war, sondern auch unter Berücksichtigung der gesamten dem Vorgang zugrunde liegenden Umstände und ihres wirtschaftlichen Zusammenhangs eine eigene Angelegenheit (vgl. BGH - VI ZR 173/04 - vom 05.07.2005; und weiter BGH Versicherungsrecht 2004, 1062 und 2005, 241).
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