Rechtsprechung
AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Brennholzlagerung - mündlichen Abreden gelten!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Neuer Vermieter ist an mündlichen Abreden zwischen Mieter und alten Vermieter gebunden - Mieter darf weiterhin Brennholz in Scheune lagern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.10.1994 - III ZR 76/94
Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Honorars für drei …
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Entsprechendes gilt für Klauseln, die für mündliche Nebenabreden zwingend die Einhaltung der Schriftform verlangen (BGH NJW 1986, 3132; NJW-RR 95, 179). - BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83
Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung …
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Die Klausel bezieht sich ihrem Wortlaut nach auch auf Nachtragsvereinbarungen, was ihre Unwirksamkeit besonders begründet (BGH NJW 1982, 331; 1985, 320). - BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Formularmäßige Klauseln können die nachträglich getroffene höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen BGH NJW 2001, 292; 2006, 138).
- BGH, 28.04.1983 - VII ZR 246/82
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mündliche Nebenabreden
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Sie läuft damit auf eine unwirksame Freizeichnung von einer wirksam erteilten individuellen Zusage hinaus (BGH NJW 1983, 1853; 1984, 2468). - BGH, 28.06.1984 - VII ZR 276/83
Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschubrechts für den Hersteller eines …
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Sie läuft damit auf eine unwirksame Freizeichnung von einer wirksam erteilten individuellen Zusage hinaus (BGH NJW 1983, 1853; 1984, 2468). - BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80
Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung
Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
Die Klausel bezieht sich ihrem Wortlaut nach auch auf Nachtragsvereinbarungen, was ihre Unwirksamkeit besonders begründet (BGH NJW 1982, 331; 1985, 320).