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   AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16   

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https://dejure.org/2016,68402
AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16 (https://dejure.org/2016,68402)
AG Vaihingen/Enz, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 C 217/16 (https://dejure.org/2016,68402)
AG Vaihingen/Enz, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 C 217/16 (https://dejure.org/2016,68402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Mietvertragskündigung wegen Brennholzlagerung mit Genehmigung des Vorvermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Brennholzlagerung - mündlichen Abreden gelten!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuer Vermieter ist an mündlichen Abreden zwischen Mieter und alten Vermieter gebunden - Mieter darf weiterhin Brennholz in Scheune lagern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 76/94

    Annahme einer Revision - Geltendmachung eines Honorars für drei

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Entsprechendes gilt für Klauseln, die für mündliche Nebenabreden zwingend die Einhaltung der Schriftform verlangen (BGH NJW 1986, 3132; NJW-RR 95, 179).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Die Klausel bezieht sich ihrem Wortlaut nach auch auf Nachtragsvereinbarungen, was ihre Unwirksamkeit besonders begründet (BGH NJW 1982, 331; 1985, 320).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Formularmäßige Klauseln können die nachträglich getroffene höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen BGH NJW 2001, 292; 2006, 138).
  • BGH, 28.04.1983 - VII ZR 246/82

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mündliche Nebenabreden

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Sie läuft damit auf eine unwirksame Freizeichnung von einer wirksam erteilten individuellen Zusage hinaus (BGH NJW 1983, 1853; 1984, 2468).
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 276/83

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschubrechts für den Hersteller eines

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Sie läuft damit auf eine unwirksame Freizeichnung von einer wirksam erteilten individuellen Zusage hinaus (BGH NJW 1983, 1853; 1984, 2468).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - 1 C 217/16
    Die Klausel bezieht sich ihrem Wortlaut nach auch auf Nachtragsvereinbarungen, was ihre Unwirksamkeit besonders begründet (BGH NJW 1982, 331; 1985, 320).
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