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   AG Velbert, 13.08.2010 - 20 OWi 132/10   

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https://dejure.org/2010,14008
AG Velbert, 13.08.2010 - 20 OWi 132/10 (https://dejure.org/2010,14008)
AG Velbert, Entscheidung vom 13.08.2010 - 20 OWi 132/10 (https://dejure.org/2010,14008)
AG Velbert, Entscheidung vom 13. August 2010 - 20 OWi 132/10 (https://dejure.org/2010,14008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 2 Abs. 3a StVO
    Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a S. 1, 2 StVO ist nicht verfassungswidrig - entgegen OLG Oldenburg (openJur 2010, 652)

  • verkehrslexikon.de

    Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3a S. 1, 2 StVO ist nicht verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsordnungswidrigkeit eines Busfahrers bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wegen Nichtanpassung seines Linienbusses entsprechend der Witterungsbedingungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wetterverhältnisse - angepasste Bereifung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsordnungswidrigkeit eines Busfahrers bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wegen Nichtanpassung seines Linienbusses entsprechend der Witterungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Linienbus mit unpassenden Reifen im Winter - Bußgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Bereifung an Linienbus

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Winterreifenpflicht: Geeignetes Schuhwerk auch für Autos?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09

    Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldtatbestands hinsichtlich der Ahndung eines

    Auszug aus AG Velbert, 13.08.2010 - 20 OWi 132/10
    Außerdem ist er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 09.07.2010 (2 SsRs 220/09) (DAR 2010, 476 [richtig: DAR 2010, 477 - d. Red.] ff) der Meinung, das er keine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen habe.

    Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3a S. 1, 2 StVO ist entgegen der Rechtsansicht des OLG Oldenburg vom 09.07.2010 (2 SsRs 220/09) auch nicht verfassungswidrig.

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