Rechtsprechung
AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 249
Ersatzfähigkeit von durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt verusachte Mehrkosten nach einem Verkehsrunfall - IWW
- rewis.io
Ersatzfähigkeit von durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt verusachte Mehrkosten nach einem Verkehsrunfall
- ra.de
- verkehrsunfallsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94
Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (…vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).
Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930).
- LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11
Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 04.06.2013 - 302 O 92/11, BeckRS 2014, 01082; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930). - AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12
Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, so dass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473).
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (vgl. BGH, NJW 1975, S. 160; OLG Hamm, Urteil v. 31.01.1995 - 9 U 168/94, BeckRS 1995, 01930). - LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09
Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, so dass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. LG Hagen, Urteil v. 04.12.2009 - 8 O 97/09; BeckRS 2010, 00672; AG Norderstedt, Urteil v. 14.09.2012 - 44 C 164/12, BeckRS 2013, 04473). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, S. 302, 304). - BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Dieser Grundsatz der Vorteilsausgleichung ist von Amts wegen zu beachten, vgl. BGH, NJW 2013, S. 450f. Daher war die eindeutige Abgabe einer Gestaltungserklärung oder die Geltendmachung einer entsprechenden Einwendung Seitens der Beklagten insoweit nicht erforderlich. - OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
In ständiger Rechtsprechung spricht das Amtsgericht Viechtach in Übereinstimmung mit dem OLG München (Urteil vom 26.02.2016, Az. 10 U 579/15) bei Verkehrsunfällen eine allgemeine Schadenspauschale in Höhe von 25, 00 EUR zu. - AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11
Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. …
Auszug aus AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17
Das erkennende Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Amtsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 und des Amtsgerichts Neuss in seinem Urteil vom 09.08.2016- 77 C1425/16 an.
- AG Münster, 04.11.2020 - 141 C 2614/20 (AG: Vietach, Urteil vom 03.08.2017, 4 C 44/17, mit weiteren Nachweisen, vgl..äuch OLG Karlsrühe, Urteil vom 18.10.2004, 17 U 107/04).
- AG Wuppertal, 07.10.2019 - 37 C 49/19 Dies ist bei einer unbedingten Leistungsklage auch von Amts wegen zu beachten (BGH, NJW 2013, Seite 450), auch ohne entsprechende Einwendung seitens des verklagten Schädigers (AG Viechtach, BeckRS 2017, 149554).
- AG Berlin-Mitte, 15.03.2021 - 20 C 347/20 Dann bestünde ein Anspruch des Schädigers auf Abtretung Zugum-Zug (AG Viechtach, Urteil vom 03.08.2017 - 4 C 44/17, BeckRS 2017, 149554, LG Saarbrücken NJW-RR 2013, 275).
- AG Tuttlingen, 26.06.2019 - 3 C 683/18
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Fahrzeugreinigung
Dann bestünde ein Anspruch des Schädigers auf Abtretung Zug-um-Zug, der von Amts wegen zu beachten wäre (AG Viechtach, Endurteil vom 03.08.2017 - 4 C 44/17, BeckRS 2017, 149554, LG Saarbrücken NJW-RR 2013, 275). - AG Würzburg, 15.03.2021 - 17 C 2314/20 C 2314/20 -Seite 4 - Dies ist bei einer unbedingten Leistungsklage auch von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, NJW 2013, 450), auch ohne entsprechende Einwendung seitens des verklagten Schädigers (AG Viechtach, BeckRS 2017, 149554) (…vgl. AG Wuppertal Urt. v. 7.10.2019 - 37 C 49/19, BeckRS 2019, 38754).
- AG Marbach, 07.02.2022 - 1 C 300/21 Der Anspruch war je- -Seite 6 - doch aufgrund der Beanstandung der Reparaturrechnung durch die Beklagte nur Zug um Zug gegen Abtretung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt wegen Vornahme unnötiger Reparaturarbeiten bzw. wegen Abrechnung nicht vorgenommener Leistungen am Unfallfahrzeug zu gewähren (vgl. AG Viechtach Endurteil v. 3.8.2017 -4 C 44/17).
- AG Ulm, 11.01.2021 - 4 C 566/20 Lackmaterial sowie Verbringungskosten beanstandet, hat die Klägerin lediglich einen Anspruch auf Zahlung Zug um Zug gegen Abtretung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt (vgl. hierzu Amtsgericht Viechtach, 4 C 44/17).
- AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20 Der Beklagten entsteht hierdurch kein Nachteil, da sie nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung etwaiger Ansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann; im Zivilprozess ist der Grundsatz der Vorteilsausgleichung und damit die Verur- "teilung Zugum-Zug von Amts wegen zu beachten (OLG Hamm, BeckRS 1995, 01930; AG Viechtach, Urt, v. 03.08.2017 - 4 C 44/17, zit. nach juris).