Rechtsprechung
AG Waiblingen, 13.02.2015 - 8 C 1708/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- minderwert.de
Reduzierter Minderwert wegen Verwendung von Schraubteilen
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Waiblingen verurteilt am 13.2.2015 - 8 C 1708/13 - die R+V Allgemeine Versicherungs-AG im Schadensersatzprozess zur Zahlung restlicher Reparaturkosten einschließlich merkantiler Wertminderung, Mietwagen-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten.
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Waiblingen verurteilt am 13.2.2015 - 8 C 1708/13 - die R+V Allgemeine Versicherungs-AG im Schadensersatzprozess zur Zahlung restlicher Reparaturkosten einschließlich merkantiler Wertminderung, Mietwagen-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Waiblingen, 13.02.2015 - 8 C 1708/13
Als erforderlich sind diejenigen Aulwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 11.02,2014 - VI ZR 225/13, DAR 2014, 194ff.).Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (Az.: VI ZR 225/13) ausgeführt, dass die Vergütung, weiche ein Geschädigter noch für erforderlich haiten durfte und diesem bei tatsächlichem Anfall noch zu erstatten ist, auch oberhalb der üblichen Vergütung liegen könne, da dem Geschädigten eine etwaige überhöhte Vergütung regelmäßig nicht erkennbar sei.
- OLG München, 23.05.2014 - 10 U 5007/13
Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verkehrsunfallprozess
Auszug aus AG Waiblingen, 13.02.2015 - 8 C 1708/13
Werden vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht, ist es keine Voraussetzung, dass der Geschädigte diese bereits bezahlt hat bzw. eine Kostenrechnung erstellt worden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 5007/13, AGS 2014, 591). - LG Frankfurt/Main, 13.05.2011 - 1 S 313/10
Auszug aus AG Waiblingen, 13.02.2015 - 8 C 1708/13
Die BVSK-Honorarbefragung ist eine geeignete Schätzgrundlage, auf derer Sachverständigenkosten berechnet werden können (vgl. u.a. LG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2011 - 2/1 S 313/10). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Waiblingen, 13.02.2015 - 8 C 1708/13
Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zurGeltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, NJW 2007, 1450ff,).