Rechtsprechung
AG Wangen, 08.05.2014 - 4 C 106/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Ein geschädigter Unternehmer hat nur Anspruch auf einen Mietwagen, wenn die Kosten im Verhältnis... | EE Eigenersparnis-Abzug; Fahrschulausrüstung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
Auszug aus AG Wangen, 08.05.2014 - 4 C 106/14
Nach der Rechtsprechung des BGH NJW 1993, 3321 kann die gem. § 249 BGB geschuldete Wiederherstellung des ohne das Schadensereignis bestehenden Zustandes beim schadensbedingten Ausfall eines Kraftfahrzeuges, unabhängig davon, ob dieses privat oder gewerblich genutzt wird, i. d. R. am ehesten dadurch erfolgen, dass der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug anmietet, wobei der Schädiger die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen hat. - AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 11.02.2013 - 8 C 2058/12
Auszug aus AG Wangen, 08.05.2014 - 4 C 106/14
Auf die diesbezüglich überzeugendem Darstellungen im Urteil AG Stuttgart-Bad Canstatt, Entscheidung vom 11.02.2013, 8 C 2058/12 wird Bezug genommen. - BGH, 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation eines Mietwagenunternehmens …
Auszug aus AG Wangen, 08.05.2014 - 4 C 106/14
Zur Aktivlegitimation der Klägerin wird auf BGH DAR 2012, 637 verwiesen.