Rechtsprechung
AG Wangen, 20.08.2002 - 2 F 117/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herleitung des Mindestbedarfs an Unterhalt für ein minderjähriges Kind aus verfassungsrechtlichen Vorschriften; Begrenzung des Anspruchs auf das Existenz-Minimum gegen den Staat durch das sog. Subsidiaritäts-Prinzip
- Wolters Kluwer
Herleitung des Mindestbedarfs an Unterhalt für ein minderjhriges Kind aus verfassungsrechtlichen Vorschriften; Begrenzung des Anspruchs auf das Existenz-Minimum gegen den Staat durch das sog. Subsidiaritäts-Prinzip
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus AG Wangen, 20.08.2002 - 2 F 117/02
Bereits vor der Entscheidung des BGH in FamRZ 2002, 536 hat das Amts-Gericht Wangen die Ansicht vertreten, dass im Unterhalts-Recht des BGB sich nach der Aufhebung des § 1610 III BGB keine Rechts-Grundlage für einen sog. Mindest-Bedarf eines minderjährigen Kindes mehr findet, (im Ergebnis ebenso jetzt: BGH FamRZ 2002, 536) sich aber aus dem Verfassungs-Recht ein Mindest-Bedarf eines minderjährigen Kindes herleitet.Aus dem Unterhalts-Recht selber ergibt sich keine Festlegung eines Mindest-Bedarfs für ein minderjähriges Kind, ebenso zumindest im Ergebnis: BGH FamRZ 2002, 536.
(Pflicht der Eltern aus Art. 6 II GG, vom BGH in FamRZ 2002, 536. nicht abgehandelt).
Erhalten die Eltern oder erhält ein Elternteil für das Kind die staatliche Leistung Kinder-Geld nicht , so bleibt es dabei.(gegen BGH FamRZ 2002, 536).