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   AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07   

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https://dejure.org/2007,52312
AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07 (https://dejure.org/2007,52312)
AG Warendorf, Entscheidung vom 09.11.2007 - 5 C 671/07 (https://dejure.org/2007,52312)
AG Warendorf, Entscheidung vom 09. November 2007 - 5 C 671/07 (https://dejure.org/2007,52312)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid; Pflichten

    Auszug aus AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, hat die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, nur dann verjährungsunterbrechende oder hemmende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind; ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht oder hemmt die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird (BGH, NJW 2000, S. 1420 ff.; NJW 2001, S. 305 ff.; NJW-RR 2006, S. 275 ff.).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich jedoch, dass der beklagten Partei ein im Titel des Mahnbescheids bezeichnetes Schreiben oder eine entsprechende Forderungsaufstellung vorgerichtlich oder mit dem Mahnbescheid zugegangen sein muss (BGH, NJW 2000, S. 1420/1421; NJW-RR 2006, S. 275, 276).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

    Auszug aus AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, hat die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, nur dann verjährungsunterbrechende oder hemmende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind; ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht oder hemmt die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird (BGH, NJW 2000, S. 1420 ff.; NJW 2001, S. 305 ff.; NJW-RR 2006, S. 275 ff.).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich jedoch, dass der beklagten Partei ein im Titel des Mahnbescheids bezeichnetes Schreiben oder eine entsprechende Forderungsaufstellung vorgerichtlich oder mit dem Mahnbescheid zugegangen sein muss (BGH, NJW 2000, S. 1420/1421; NJW-RR 2006, S. 275, 276).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, hat die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, nur dann verjährungsunterbrechende oder hemmende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind; ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht oder hemmt die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird (BGH, NJW 2000, S. 1420 ff.; NJW 2001, S. 305 ff.; NJW-RR 2006, S. 275 ff.).

    Der nach alldem den Beklagten in rechtsfehlerhafter, weil nicht hinreichend individualisierter Weise zugestellte Mahnbescheid hat nach den oben genannten Grundsätzen der ständigen BGH-Rechtsprechung die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen, obwohl die Individualisierung der Ansprüche nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren durch die Anspruchsbegründung vom 27.06.2007 nachgeholt worden ist (siehe dazu insbesondere die Entscheidung des BGH vom 17.10.2000, NJW 2001, S. 305 ff., die sich detailliert mit den teilweise gegenteiligen Auffassungen im Schrifttum auseinandersetzt).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07
    Danach verjähren auch fortdauernd wiederkehrende Nachteile ab dem ersten Schadenseintritt, wenn eine gewisse Dauer der Schadensfolge als möglich zu erwarten war; der Grundsatz der Schadenseinheit gilt nur dann nicht, wenn die Schäden nicht vorherzusehen waren (vgl. zu den vorgenannten Grundsätzen insgesamt Palandt-Heinrichs, BGB, § 199 Rn. 14 und 31; BGH, NJW 1998, S. 1488 ff.; NJW 2000, S. 861 f.).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus AG Warendorf, 09.11.2007 - 5 C 671/07
    Danach verjähren auch fortdauernd wiederkehrende Nachteile ab dem ersten Schadenseintritt, wenn eine gewisse Dauer der Schadensfolge als möglich zu erwarten war; der Grundsatz der Schadenseinheit gilt nur dann nicht, wenn die Schäden nicht vorherzusehen waren (vgl. zu den vorgenannten Grundsätzen insgesamt Palandt-Heinrichs, BGB, § 199 Rn. 14 und 31; BGH, NJW 1998, S. 1488 ff.; NJW 2000, S. 861 f.).
  • LG Münster, 30.06.2009 - 3 S 135/07

    Hemmung der Verjährung von Forderungen durch einen Mahnbescheid; Bezeichnung und

    Die Berufung der Kläger gegen das am 09.11.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Warendorf - 5 C 671/07 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
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