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AG Weiden/Oberpfalz, 13.11.2009 - 1 C 561/09 |
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AG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 13. November 2009 - 1 C 561/09 (https://dejure.org/2009,71537)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 13.11.2009 - 1 C 561/09
In vielen Entscheidungen hat sich auch der BGH dahingehend geäußert, dass der Tatrichter den erhöhten Aufwand für das Unfallersatzgeschäft im Wege der Schätzung durch einen Aufschlag auf den Normaltarif bestimmen kann (vgl. beispielsweise BGH-Urteil vom 25.10.2005, VI ZR 9/05, abgedruckt in NJW 06 Blätter 360 ff.).
- AG Dillingen, 07.10.2010 - 1 C 398/10 Zudem ist zu berücksichtigen, dass anders als die Schwacke-Liste, die die Angebote der einzelnen Mietwagenfirmen auf drei Stellen einer Postleitzahl genau angibt, sich die Frauenhofer- Liste lediglich auf zwei Stellen beschränkt (vgl. auch AG Weiden, Urteil vom 13.11.2009 - 1 C 561/09).