Rechtsprechung
AG Wesel, 01.12.2014 - 30 C 9/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch das Senden beleidigender SMS-Nachrichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wesel, 01.12.2014 - 30 C 9/14
- LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14
- BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus AG Wesel, 01.12.2014 - 30 C 9/14
Das Gericht verkennt hier aber nicht, dass die Rechtsprechung in Ausnahmefällen unter Anwendung der Rechtsgedanken dieser Vorschriften einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannt hat, selbst wenn die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 BGB nicht vorlagen (insb. BGH NJW 1995, 861, OLG Frankfurt, Urteil vom 7.7.09 - Az.: 16 U 15/09 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09
Schmerzensgeld: Beleidigende Äußerungen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits
Auszug aus AG Wesel, 01.12.2014 - 30 C 9/14
Das Gericht verkennt hier aber nicht, dass die Rechtsprechung in Ausnahmefällen unter Anwendung der Rechtsgedanken dieser Vorschriften einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannt hat, selbst wenn die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 BGB nicht vorlagen (insb. BGH NJW 1995, 861, OLG Frankfurt, Urteil vom 7.7.09 - Az.: 16 U 15/09 - zitiert nach juris).
- LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14
Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 1. Dezember 2014 - Az. 30 C 9/14 - wird zurückgewiesen.