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AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Anspruchs von nachehelichen Ehegattenunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
- OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 8 UF 217/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Nach dem Rechtsgedanken der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 1360 a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB verdient der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes bei mindestens ein Jahr zurückliegenden Unterhaltsrückständen besondere Beachtung, dem in der Weise Rechnung getragen werden kann, dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Verwirkung früherer Unterhaltsansprüche ausreichen kann (BGH FamRZ 1988, 370, 372 , FamRZ 2002, 1698 ). - BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH, FamRZ 2007, 453 ff) muss von einem Unterhaltsgläubiger, der auf laufende Unterhaltsleistungen angewiesen ist, eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht. - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Nach dem Rechtsgedanken der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 1360 a Abs. 3, 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB verdient der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes bei mindestens ein Jahr zurückliegenden Unterhaltsrückständen besondere Beachtung, dem in der Weise Rechnung getragen werden kann, dass das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr für die Verwirkung früherer Unterhaltsansprüche ausreichen kann (BGH FamRZ 1988, 370, 372 , FamRZ 2002, 1698 ).
- OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Der Eintritt der Verwirkungsfolgen ist auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil der geltend gemachte Unterhaltsanspruch bereits rechtshängig gemacht worden war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Oktober 1988 - 5 UF 71/88 -, juris). - BGH, 02.03.2011 - XII ZR 44/09
Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts …
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Im Rahmen einer umfassenden Billigkeitsabwägung sind unter anderem die Lebensleistung der Berechtigten, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten sowie Dauer und Höhe des bereits gezahlten Unterhalts zu berücksichtigen (BGH, NJW 2012, 74; NJW 2011, 1285). - BGH, 26.10.2011 - XII ZR 162/09
Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten …
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Im Rahmen einer umfassenden Billigkeitsabwägung sind unter anderem die Lebensleistung der Berechtigten, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten sowie Dauer und Höhe des bereits gezahlten Unterhalts zu berücksichtigen (BGH, NJW 2012, 74; NJW 2011, 1285). - BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit …
Auszug aus AG Wesel, 03.11.2017 - 17 F 135/12
Dabei kommt es insbesondere auch auf die Frage an, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen (BGH, NJW 2012, 3434, 3437).