Rechtsprechung
AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Gericht bestätigt Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 - 20 Prozent an pauschalen Aufschlägen zugesprochen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH, NJW 2006, 2621, BGH NJW 2007, 1122 ff.) kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. - LG Bonn, 21.01.2010 - 8 S 274/09
Unfallersatztarif für Mietwagen
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Soweit die Beklagte die Studie des Fraunhofer-Instituts anführt, ist nicht ersichtlich, dass die von den Versicherern in Auftrag gegebene Untersuchung auf überzeugendere Weise zu verlässlicheren Schätzungsgrundlagen gekommen ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 12 05.2009 - 11 U 219/08, LG Bonn, Beschluss vom 21.01.2010 - 8 S 274/09; LG Bonn NZV2010, 245, 246 f; LG Köln, Urteil vom 25.05.2009 - 20 O 108/09). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, zur Bestimmung des zur Schadensbeseitigung objektiv erforderlichen Tarifs in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädiglen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 117/05, juris. Rn 9; vgl. auch den Beschluss des 5. Senats vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).
- OLG Köln, 12.05.2009 - 11 U 219/08
Umfang des Ersatzes unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Soweit die Beklagte die Studie des Fraunhofer-Instituts anführt, ist nicht ersichtlich, dass die von den Versicherern in Auftrag gegebene Untersuchung auf überzeugendere Weise zu verlässlicheren Schätzungsgrundlagen gekommen ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 12 05.2009 - 11 U 219/08, LG Bonn, Beschluss vom 21.01.2010 - 8 S 274/09; LG Bonn NZV2010, 245, 246 f; LG Köln, Urteil vom 25.05.2009 - 20 O 108/09). - LG Köln, 25.05.2009 - 20 O 108/09
Schwacke-Liste als anerkannte Schätzgrundlage im Bereich der Schadensregulierung …
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Soweit die Beklagte die Studie des Fraunhofer-Instituts anführt, ist nicht ersichtlich, dass die von den Versicherern in Auftrag gegebene Untersuchung auf überzeugendere Weise zu verlässlicheren Schätzungsgrundlagen gekommen ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 12 05.2009 - 11 U 219/08, LG Bonn, Beschluss vom 21.01.2010 - 8 S 274/09; LG Bonn NZV2010, 245, 246 f; LG Köln, Urteil vom 25.05.2009 - 20 O 108/09). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58) ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzungsgrundlage nachzugehen. - BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, zur Bestimmung des zur Schadensbeseitigung objektiv erforderlichen Tarifs in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädiglen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 09.05.2006, VI ZR 117/05, juris. Rn 9; vgl. auch den Beschluss des 5. Senats vom 13.01.2009, VI ZR 134/08). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH, NJW 2006, 2621, BGH NJW 2007, 1122 ff.) kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Dies gilt unabhängig davon, ob das beschädigte Fahrzeug entsprechend versichert war oder nicht Denn der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt (BGH, Urteil vom 12.02.2005 - VI ZR 74/04). - OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07
Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …
Auszug aus AG Wesel, 28.09.2010 - 4 C 164/10
Er hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen 2u müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (OLG Köln, Urteil vom 18 03.2008 - 15 U 145/07. juris Rn 40). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis