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   AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15   

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AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15 (https://dejure.org/2016,28755)
AG Westerstede, Entscheidung vom 12.01.2016 - 27 C 641/15 (https://dejure.org/2016,28755)
AG Westerstede, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 27 C 641/15 (https://dejure.org/2016,28755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeuges zum im Gutachten ausgewiesenen Restwert

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Veräußerung Unfallfahrzeug bei nicht ordnungsgemäßer Wertermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Im Grundsatz genügt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Veräußerungsfall dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die Veräußerung seines Fahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ordnungsgemäß ermittelt hat (BGH NJW 2010, 605, 606, m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sachverständige für die Ermittlung des Restwerts als Schätzgrundlage im Regelfall mindestens drei Restwertangebote auf dem allgemeinen, regionalen Markt einholen muss (vgl. BGH NJW 2010, 605, 606, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 -, Rn. 23, juris).

    Ein solches Gutachten ist unvollständig und kann mangels Prüf- und Nachvollziehbarkeit nicht Schätzgrundlage im Sinne von § 287 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW 2010, 605, 606; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 -, a.a.O.) und auch nicht Grundlage für die erforderliche Überzeugungsbildung des Gerichts im Sinne von § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO sein.

  • OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1059/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Obliegenheiten des Geschädigten zur

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Sachverständige für die Ermittlung des Restwerts als Schätzgrundlage im Regelfall mindestens drei Restwertangebote auf dem allgemeinen, regionalen Markt einholen muss (vgl. BGH NJW 2010, 605, 606, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 -, Rn. 23, juris).

    Ein solches Gutachten ist unvollständig und kann mangels Prüf- und Nachvollziehbarkeit nicht Schätzgrundlage im Sinne von § 287 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH NJW 2010, 605, 606; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 -, a.a.O.) und auch nicht Grundlage für die erforderliche Überzeugungsbildung des Gerichts im Sinne von § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO sein.

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Der Geschädigte ist auch grundsätzlich nicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB verpflichtet, ein vom Schädiger oder dessen Versicherung vorgelegtes höheres Restwertangebot auf einem Sondermarkt für Kraftfahrzeuge in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 2010, 2722, 273 f., m.w.N.).

    Gleichwohl ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben können, günstigere Verwertungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen (BGH NJW 2010, 2722, 2723, m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Da sich die Geschädigte insoweit nicht auf das Gutachten verlassen durfte, geht das Risiko eines tatsächlich höheren Restwertes, zu dem die Beklagte im Übrigen substantiiert durch Vorlage der Anlage B3 in für eine Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO geeigneter Weise vorgetragen hat, im Prozess zu ihrem Nachteil (vgl. auch BGH NJW 2005, 3134, 3135).
  • LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).
  • LG Paderborn, 21.02.2007 - 4 O 550/06

    Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher weiterer zukünftiger materieller und

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Teilweise wird vertreten, dem Schädiger müsse zumindest Gelegenheit gegeben werden, ein höheres Restwertangebot vorzulegen, was - denklogisch - erst nach Erhalt des Gutachtens vorliegen könne, weshalb jedenfalls die Veräußerung vor Übersendung des Gutachtens gegen die Schadensminderungsobliegenheit verstoße (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04 -, Rn. 3, juris; OLG Köln NJW-RR 2013, 224 f.; LG Paderborn, Urteil vom 21. Februar 2007 - 4 O 550/06 -, Rn. 36, juris).
  • AG Ravensburg, 27.03.2014 - 9 C 1213/13

    Verkehrsunfall : Wartepflicht auf Restwertangebot der gegnerischen Versicherung?

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).
  • OLG Köln, 14.02.2005 - 15 U 191/04

    Unfallschadensregulierung - Versicherung hat Anspruch auf Übermittlung des

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Teilweise wird vertreten, dem Schädiger müsse zumindest Gelegenheit gegeben werden, ein höheres Restwertangebot vorzulegen, was - denklogisch - erst nach Erhalt des Gutachtens vorliegen könne, weshalb jedenfalls die Veräußerung vor Übersendung des Gutachtens gegen die Schadensminderungsobliegenheit verstoße (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04 -, Rn. 3, juris; OLG Köln NJW-RR 2013, 224 f.; LG Paderborn, Urteil vom 21. Februar 2007 - 4 O 550/06 -, Rn. 36, juris).
  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Teilweise wird vertreten, dem Schädiger müsse zumindest Gelegenheit gegeben werden, ein höheres Restwertangebot vorzulegen, was - denklogisch - erst nach Erhalt des Gutachtens vorliegen könne, weshalb jedenfalls die Veräußerung vor Übersendung des Gutachtens gegen die Schadensminderungsobliegenheit verstoße (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 15 U 191/04 -, Rn. 3, juris; OLG Köln NJW-RR 2013, 224 f.; LG Paderborn, Urteil vom 21. Februar 2007 - 4 O 550/06 -, Rn. 36, juris).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Auszug aus AG Westerstede, 12.01.2016 - 27 C 641/15
    Wohl überwiegend wird eine solche Pflicht des Geschädigten unter Hinweis auf die obige Rechtsprechung des BGH sowie das vorbenannte Argument, der Geschädigte sei Herr des Restitutionsverfahrens, abgelehnt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 03. Juli 2015 - 13 S 26/15 -, Rn. 27, juris, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 12 U 1059/10 - Rn. 30 f., juris; LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2015 - 42 S 183/14 -, Rn. 9, juris; AG Ravensberg NJW-RR 2014, 921, 923).
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