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   AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15   

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https://dejure.org/2015,62084
AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15 (https://dejure.org/2015,62084)
AG Wetter, Entscheidung vom 18.12.2015 - 9 C 132/15 (https://dejure.org/2015,62084)
AG Wetter, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 9 C 132/15 (https://dejure.org/2015,62084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit eines Ergänzungsgutachtens - Anlass für zweites Gutachten war Beilackierungskosten-Kürzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Schwerte, 13.01.2012 - 7 C 147/11

    Verkehrsunfall - Verweisung des Geschädigten auf eine freie Kfz-Werkstatt

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Das hierauf von dem Geschädigten unter dem 01. August 2014 in Auftrag gegebene Prüfgutachten der Klägerin betraf vorliegend entgegen dem von der Beklagten zitierten Urteil des Amtsgerichts Schwerte (Az. 7 C 147/11 - juris) und dem diese Entscheidung bestätigenden Hinweisbeschluss des Landgerichts Hagen (Az. 7 S 11/12 - juris) nicht die Frage nach der technischen Gleichwertigkeit der von der hinter dem Beklagten stehenden Haftpflichtversicherung benannten "Referenzwerkstatt", sondern hatte sich mit dem voraussichtlichen Reparaturaufwand in technischer Hinsicht auseinanderzusetzen.

    Der von der Beklagten angeführte Hinweisbeschluss des Landgerichts Hagen bezieht sich (nur) auf das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 13. Januar 2012 (7 C 147/11) und entspricht der zu diesem Zeitpunkt bereits gefestigten Rechtsprechung zur Frage des Werkstattverweises.

  • OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein infolge eines Wendeversuchs quer

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Das berechtigte Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der Schadensfeststellungen seines Sachverständigen ist nämlich aufgrund der entgegenstehenden technischen Einwendungen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers so weit erschüttert, dass es dem Geschädigten - auch aus Gründen der Waffengleichheit (vgl. hierzu OLG Stuttgart, DAR 1974, 189) - nicht zuzumuten ist, auf dieser Grundlage seinen Schaden geltend zu machen.
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Denn es ist anerkannt, dass der Geschädigte sich nicht erst im Prozess sachverständiger Hilfe bedienen, sondern bereits vorgerichtlich ein Schadensgutachten einholen darf, damit er seinen erlittenen Kfz-Schaden auf dieser Grundlage beziffern und gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich geltend machen kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1988 - X ZR 112/87, WM 1989, 855).
  • OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85

    Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Um sachgerecht vortragen zu können und den erlittenen Schaden verbindlich zu beziffern und gegebenenfalls durchzusetzen, darf der Geschädigte demnach unter diesen Umständen eine weitere Beauftragung seines Sachverständigen für erforderlich und zweckmäßig erachten (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 03.04.2012 - 2-31 O 1/11, juris; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 26 Rn. 8; Vuia, NJW 2013, 1197, 1198).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Ergänzungsgutachtens kann zu den nach § 249 BGB ersatzfähigen Schäden zählen, was sich danach bemisst, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschätzung eines Sachverständigen ex ante für geboten erachten durfte (vgl. allg. BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380; zu Ergänzungsgutachten vgl. auch LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012, NJW 2012, 3658).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Dies gilt auch, weil der Geschädigte in einer solchen Situation davon ausgehen darf, mit Hilfe einer ergänzenden Stellungnahme seines Sachverständigen zur (technischen) Klärung des Sachverhalts bereits im Vorfeld eines Prozesses beitragen und so - auch im Sinne einer wirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise - auf eine nicht streitige Erledigung hinwirken zu können (LG Saarbrücken, Urteil vom 20. Februar 2015 - 13 S 197/14 -, Rn. 19, juris).
  • LG Hagen, 16.07.2012 - 7 S 11/12

    Freistellung von einem Honoraranspruch eines Anwalts vor Erteilung einer

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Das hierauf von dem Geschädigten unter dem 01. August 2014 in Auftrag gegebene Prüfgutachten der Klägerin betraf vorliegend entgegen dem von der Beklagten zitierten Urteil des Amtsgerichts Schwerte (Az. 7 C 147/11 - juris) und dem diese Entscheidung bestätigenden Hinweisbeschluss des Landgerichts Hagen (Az. 7 S 11/12 - juris) nicht die Frage nach der technischen Gleichwertigkeit der von der hinter dem Beklagten stehenden Haftpflichtversicherung benannten "Referenzwerkstatt", sondern hatte sich mit dem voraussichtlichen Reparaturaufwand in technischer Hinsicht auseinanderzusetzen.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Partei bei Beauftragung des Sachverständigen aus ihrer Sicht infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Hilfe ihres Sachverständigen nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. BGHZ 192, 140 Tz. 13; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.02.2013 - VI ZB 59/12, VersR 2013, 1194).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Ergänzungsgutachtens kann zu den nach § 249 BGB ersatzfähigen Schäden zählen, was sich danach bemisst, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschätzung eines Sachverständigen ex ante für geboten erachten durfte (vgl. allg. BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380; zu Ergänzungsgutachten vgl. auch LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2012, NJW 2012, 3658).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus AG Wetter, 18.12.2015 - 9 C 132/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Partei bei Beauftragung des Sachverständigen aus ihrer Sicht infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Hilfe ihres Sachverständigen nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. BGHZ 192, 140 Tz. 13; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.02.2013 - VI ZB 59/12, VersR 2013, 1194).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2012 - 31 O 1/11
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