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AG Wildeshausen, 09.10.2012 - 3 OWi 397/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Wildeshausen, 09.10.2012 - 3 OWi 397/11
- LG Oldenburg, 07.12.2012 - 5 Qs 384/12
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 07.12.2012 - 5 Qs 384/12
Festsetzung der Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines …
Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 17.10.2012 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Wildeshausen vom 09.10.2012 (3 OWi 397/11) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen, dahingehend geändert, dass die zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 680, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.05.2012 festgesetzt werden.