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   AG Winsen, 02.02.2015 - 16 C 1206/14   

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https://dejure.org/2015,1072
AG Winsen, 02.02.2015 - 16 C 1206/14 (https://dejure.org/2015,1072)
AG Winsen, Entscheidung vom 02.02.2015 - 16 C 1206/14 (https://dejure.org/2015,1072)
AG Winsen, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 16 C 1206/14 (https://dejure.org/2015,1072)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisangabe in Telekommunikationsvertrag ist zwingend, ansonsten unwirksam

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 556 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Winsen, 11.11.2014 - 16 C 835/14

    Telekommunikationsvertrag: Erforderlichkeit von Preisangaben in einem Vertrag mit

    Auszug aus AG Winsen, 02.02.2015 - 16 C 1206/14
    Der Verbraucher ist nicht lediglich auf einen Schadens- oder Unterlassungsanspruch gem. § 44 TKG beschränkt (Fortführung der Rechtsprechung des AG Winsen (Luhe), zuletzt 16 C 835/14).
  • LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19

    Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung

    Auch die von dem Beklagten zitierte Rechtsprechung des AG Winsen (Urteile vom 11.11.2014 - 16 C 835/14 und vom 02.02.2015 - 16 C 1206/14, beide zit. nach juris) geht nicht von einer Nichtigkeit der Verträge, sondern lediglich von einer Unwirksamkeit der Preisvereinbarung aus.
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