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   AG Witten, 23.05.2012 - 23 F 23/12   

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https://dejure.org/2012,6110
AG Witten, 23.05.2012 - 23 F 23/12 (https://dejure.org/2012,6110)
AG Witten, Entscheidung vom 23.05.2012 - 23 F 23/12 (https://dejure.org/2012,6110)
AG Witten, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 23 F 23/12 (https://dejure.org/2012,6110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs aufgrund des gemeinsamen Zusammenlebens mit einem neuen Lebenspartner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 3; BGB § 1579 Nr. 2
    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs aufgrund des gemeinsamen Zusammenlebens mit einem neuen Lebenspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kurze neue Lebensgemeinschaft - kein Anspruch auf Unterhalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.09.2011 - 8 UF 230/10

    Trennungsunterhalt; Verwirkung; verfestigte Lebensgemeinschaft; Beweisführung

    Auszug aus AG Witten, 23.05.2012 - 23 F 23/12
    Zwar sind reine Wohngemeinschaften ohne ein Füreinandereinstehen, gemeinsame Zukunftsplanung und besondere emotionale Qualität keine Lebensgemeinschaften im Sinne des § 1579 Nr. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.09.2011, 8 UF 230/10).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus AG Witten, 23.05.2012 - 23 F 23/12
    Sie wird vielmehr von objektiven, nach außen tretenden Umständen wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt oder das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit beeinflusst (vgl. BGH FamRZ 2011, 1854ff).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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