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   AG Wittenberg, 23.12.2013 - 26 M 2432/13   

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https://dejure.org/2013,43903
AG Wittenberg, 23.12.2013 - 26 M 2432/13 (https://dejure.org/2013,43903)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 23.12.2013 - 26 M 2432/13 (https://dejure.org/2013,43903)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 26 M 2432/13 (https://dejure.org/2013,43903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Anlage Nr 207 GvKostG, § 9 Anlage Nr 604 GvKostG, § 802a Abs 2 Nr 1 ZPO, § 802b ZPO, § 802c ZPO
    Gerichtsvollzieherkosten: Ansatz von zwei Nichterledigungsgebühren bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsvollziehergebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung bei Verbindung des Auftrags mit Aufträgen zur Abnahme der Vermögensauskunft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.10.2018 - VII ZB 12/15

    Befugnis des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der Anschrift des Schuldners an

    Es obliegt vielmehr dem Gläubiger, im Bedarfsfall eine Melderegisterauskunft bei der insoweit sachnäheren Meldebehörde zu beantragen (vgl. AG Marbach, DGVZ 2014, 70, juris Rn. 9), die dann den Schuldner anzuhören hat, um gemäß § 51 Abs. 1, Abs. 2 BMG zu entscheiden, ob eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ausgeschlossen und eine Melderegisterauskunft ausnahmsweise erteilt werden kann.
  • LG Bamberg, 16.04.2015 - 3 T 61/15

    Keine Übermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners durch Gerichtsvollzieher

    Das Amtsgericht Marbach hat in der - soweit ersichtlich - einzigen gerichtlichen Entscheidung ausgeführt, § 755 Abs. 1 ZPO könne nicht zu einem Unterlaufen der Auskunftssperre durch die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers führen (Beschluss vom 20.12.2013, Az. 3 M 1312/13, DGVZ 2014, 70, bei juris Rn. 7 ff.).
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