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   AG Wittenberg, 26.05.2011 - F 370/10   

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https://dejure.org/2011,87421
AG Wittenberg, 26.05.2011 - F 370/10 (https://dejure.org/2011,87421)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 26.05.2011 - F 370/10 (https://dejure.org/2011,87421)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - F 370/10 (https://dejure.org/2011,87421)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Durch Beschluss vom 25. Januar 2011 - 17 F 370/10 SO - übertrug das Amtsgericht - Familiengericht - in Neunkirchen unter Aufrechterhaltung der gemeinsamen Sorge im Übrigen der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für A. und C.
  • VG Frankfurt/Oder, 22.12.2015 - 3 K 474/13

    Asylrecht

    Diese Frage ist nach Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu bejahen, weil der syrische Staat im Grunde belanglose Handlungen wie die illegale Ausreise, die Asylantragstellung und den langjährigen Aufenthalt im Ausland zum Anlass für Verfolgungsmaßnahmen nimmt (so bereits die Urteile des Gerichts vom 26. September 2014 - VG 3 K 1489/13.A -, vom 28. Juni 2013 - VG 3 K 452/13.A und VG 3 K 370/10.A [unveröffentlicht]; vgl. zu Letzterem auch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 - alle zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; wie das erkennende Gericht auch: Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A -, http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de Rdnr. 3 ff.; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. April 2014 - 2 L 16/13 -, zitiert nach http://www.asyl.net; wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, http://www.landesrecht-bw.de; anders aber Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A - vom 13. Februar 2014 - 14 A 198/14.A ; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 14 A 1008/13.A - jeweils: http://www.justiz.nrw.de; VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - VG 6 K 3592/13.A -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VG Potsdam, 05.10.2022 - 12 K 3008/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • VG Potsdam, 14.09.2022 - 12 K 3258/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • VG Potsdam, 27.06.2022 - 12 K 2546/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
  • VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
    Damit ist sein Fall nicht mit denjenigen vergleichbar, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seiner Rechtsprechung zugrunde legte, wonach männliche Rückkehrer im militärdienstfähigen Alter nicht allein wegen ihrer Flucht (gemeint: Ausreise), der Asylantragstellung und des Auslandsaufenthalts als potentielle Regimegegner angesehen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 - OVG 3 N 136/20 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. März 2018 - OVG 3 B 23.17 -, juris Rn. 21 ff., - OVG 3 B 28.17 - juris Rn. 24 ff.; Urteil vom 10. Oktober 2018 - OVG 3 B 24.18 -, juris 21 ff.; anders noch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 3 N 91.13 -, juris und auch das vorgehende Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2013 - 3 K 370/10.A - sowie die Entscheidungspraxis der Beklagten bis in das Jahr 2016), denn in seinem Fall besteht eine Verknüpfung zwischen seiner Haltung und der ihm drohenden Verfolgung durch den syrischen Staat.
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