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   AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12   

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https://dejure.org/2012,46732
AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12 (https://dejure.org/2012,46732)
AG Wolfratshausen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 8 C 51/12 (https://dejure.org/2012,46732)
AG Wolfratshausen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 8 C 51/12 (https://dejure.org/2012,46732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für einen Eigenbedarf des Vermieters von Wohnraum

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweitwohnung: Keine Kündigung wegen Eigenbedarfs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung? (IMR 2013, 285)

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 70/09

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Zweck der Vorschrift ist es, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen (BGH NJW-RR 2010, S. 809 m. w. N.).

    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Personen, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend (BGH NJW-RR 2010 S. 809 m. w. N.).

  • LG Wiesbaden, 10.03.1998 - 8 S 416/97
    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Nach Auffassung des LG Wiesbaden (Urteil vom 10.03.1998 - Az. 8 S 416/97) besteht das Gebot der Klarheit der Kündigungserklärung.

    Allerdings wurden auch hier die Kündigungen nicht, wie üblich, in ein Verhältnis zueinander gesetzt, so dass es für die Beklagten nicht erkennbar ist, welche der ausgesprochenen Kündigungen denn nun wirksam sein (vgl. dazu LG Wiesbaden Urteil vom 10.03.1998 - Az. 8 S 416/97) und welches Auszugsdatum maßgeblich sein soll.

  • AG München, 04.07.2003 - 433 C 6556/03

    Wenn Eigenbedarf vorgeschoben wurde...

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Die bloße Nutzung als Zweitwohnung reicht nicht aus, denn das Tatbestandsmerkmal des "benötigen" gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist gerade nicht erfüllt, wenn der Vermieter die Wohnung nur als Zweitwohnsitz nutzen möchte (so auch das AG München, Urteil vom 04.07.2003 - Az. 433 C 6556/03).
  • BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92

    Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Der Fall ist auch nicht zu vergleichen mit der Konstellation, dass der Vermieter nur auf absehbare Zeit Wohnraum selber nutzen möchte, aber während dieser Zeit dauernd (vgl. zu dieser Konstellation BayOLG NJW-RR 1993, S. 979, 980), denn für die absehbare Zeit nutzt er die Mieträume als Wohnung.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Vielmehr stellt dieser Vortrag ohne jeden Anknüpfungspunkt eine Behauptung "ins Blaue hinein" dar, was zur Folge hat, dass Informationen für eine ausreichende Tatsachengrundlage durch die Beweisaufnahme erst beschafft werden sollen; das jedoch stellt einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar (BGH, NJW 1991, S. 2707, 2709; vgl. auch Zöller/Greger, 29. Aufl. 2012, vor § 284 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Damit musste das Gericht nicht mehr explizit hierauf hinweisen, denn das Vorbringen der Beklagten war so eindeutig, dass es die Kläger richtig verstehen mussten (vgl. auch BGH NJW-RR 2008, S. 581 m. w. N.).
  • LG Aurich, 05.11.2009 - 1 S 275/09

    Wohnraummiete: Haltung von 15 Hauskatzen als Kündigungsgrund

    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Statt konkreter Angaben verweisen die Kläger lediglich auf ein Urteil des LG Aurich vom 05.11.2009 - Az. 1 S 275/09, das sich mit der Haltung von Katzen als Kündigungsgrund befasst.
  • LG Hamburg, 27.05.1993 - 334 S 6/93
    Auszug aus AG Wolfratshausen, 28.06.2012 - 8 C 51/12
    Dazu haben sie nichts vorgetragen (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 27.05.1993 - Az. 334 S 6/93).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Soweit ersichtlich wurde der Wunsch einer Zweitwohnung lediglich vereinzelt in erstinstanzlichen Entscheidungen generell als unzureichend zur Begründung eines Eigenbedarfs bewertet (AG Schöneberg, Urteil vom 30. Mai 1991 - 2 C 436/90 -, WuM 1992, S. 19; AG Charlottenburg, Urteil vom 2. Oktober 1992 - 12b C 135/92 -, NJW-RR 1993, S. 908; AG Wolfratshausen, Urteil vom 28. Juni 2012 - 8 C 51/12 -, NZM 2013, S. 758; AG München, Urteil vom 4. Juli 2003 - 433 C 6556/03 -, ZMR 2004, S. 44 ; AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 17. September 2013 - 14 C 16/13 -, WuM 2013, S. 678).
  • AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum

    Das Benötigen im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt keine relative Mindestnutzungsdauer oder die Begründung eines Lebensmittelpunkts in der Wohnung voraus (vgl. Beschlüsse des BGH vom 22. August 2017 zu VIII ZR 19/17 und vom 21. August 2018 zu VIII ZR 186/17; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 23. April 2014 zu 1 BvR 2851/13; entgegen dem Urteil des AG Wolfratshausen vom 28. Juni 2012 zu 8 C 51/12).
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