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AG Wolgast, 27.09.2002 - 1 C 745/01 |
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Verfahrensgang
- AG Wolgast, 27.09.2002 - 1 C 745/01
- LG Stralsund, 16.10.2003 - 8 S 244/03
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 W 48/03
Keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumnis der Berufungs- und …
Die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers gegen das am 27.09.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wolgast (Az.: 1 C 745/01) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.Mit Urteil vom 30.09.2002 verurteilte das Amtsgericht Wolgast (Az.: 1 C 745/01) den Beklagten zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.145,48 EUR an die Klägerin.
- OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03
Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung …
Die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers gegen das am 27.09.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wolgast (Az.: 1 C 745/01) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.Mit Urteil vom 30.09.2002 verurteilte das Amtsgericht Wolgast (Az.: 1 C 745/01) den Beklagten zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.145,48 EUR an die Klägerin.