Rechtsprechung
AG Wolgast, 30.04.2006 - 2 F 124/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,70560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Wolgast, 30.04.2006 - 2 F 124/05
- OLG Rostock, 15.08.2006 - 11 WF 109/06
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 15.08.2006 - 11 WF 109/06
Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV- RVG auch bei Besprechungen unter …
Auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes E. wird der Beschluss des Amtsgerichts Wolgast - Familiengericht - vom 30.04.2006, Az.: 2 F 124/05, teilweise geändert und die dem Rechtsanwalt E. aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen insgesamt auf 646, 70 EUR festgesetzt.In der Familiensache vor dem Amtsgericht Wolgast, Az.: 2 F 213/05, schlossen die Parteien einen Vergleich über in diesem Verfahren streitigen Nachehelichenunterhalt und über den in dem vorliegenden Verfahren 2 F 124/05 streitigen Trennungsunterhalt.
Nach dem Vergleich enthält das Protokoll die Parteierklärung, dass mit dem Abschluss des Vergleichs das Trennungsunterhaltsverfahren 2 F 124/05 erledigt ist.