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AG Wuppertal, 01.02.2021 - 20 Gs 12/21 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, U-Haft-Sache
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Bonn, 28.04.2020 - 21 Qs 25/20
Nachträgliche Beiordnung, Pflichtverteidiger
Auszug aus AG Wuppertal, 01.02.2021 - 20 Gs 12/21
Der Umstand, dass dies vorliegend aufgrund der weiteren Aktenbearbeitung durch die Staatsanwaltschaft zunächst unterblieben ist, darf dem Angeschuldigten nicht zum Nachteil gereichen, auch wenn das Verfahren später am 18.12.2020 eingestellt wurde (vgl. auch LG Bonn, Beschluss vom 28.04.2020 -21 Qs 25/20). - OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung …
Auszug aus AG Wuppertal, 01.02.2021 - 20 Gs 12/21
Es handelt sich auch nicht um eine unzulässige rückwirkende nachträgliche Bestellung, da keine Pflichtverteidigerbeiordnung für eine bereits erfolgte Verteidigung vor Antragstellung erfolgen soll (insoweit abweichend von OLG Brandenburg, NStZ 2020, 625). - OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 3 Ws 351/10
Pflichtverteidigung: Verteidigerbestellung aus Anlass der Vollziehung von …
Auszug aus AG Wuppertal, 01.02.2021 - 20 Gs 12/21
Dabei ist es unerheblich, ob die Untersuchungshaft in einer anderen Sache vollstreckt wurde, da eine Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten, die eine Pflichtverteidigerbeiordnung erst erfordern, auch in diesem Falle gegeben ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2010, - 3 Ws 351/10).