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   AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06   

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AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06 (https://dejure.org/2007,22589)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 07.05.2007 - 44 M 1295/06 (https://dejure.org/2007,22589)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 44 M 1295/06 (https://dejure.org/2007,22589)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 148/03

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs; Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch

    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Die Aufnahme in den PfÜB ist allerdings - wie hier geschehen - dann vorzunehmen, wenn der Gläubiger dies aus Klarstellungsgründen beantragt (vgl. nur BGH NJW-RR 2003, 1555).

    Dies beruht bereits darauf, dass der gepfändete Hauptanspruch keinen höchstpersönlichen Charakter aufweist und diese Eigenart dann vom unselbstständigen Nebenanspruch (zumindest dem vorliegenden) geteilt wird (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1555).

  • LG Bochum, 20.05.1997 - 7 T 782/96
    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Der Drittschuldnerin ist diesbezüglich insoweit zuzustimmen, dass der Wortlaut dieser Norm allein auf die - inhaltlich sehr eingeschränkte - Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO abzuzielen scheint (so offenbar LG Bochum, Beschluss vom 20.5.1997, Az. 7 T 782/96, cit. nach JURIS; vgl. auch v.Wulffen, Komm. Zum SGB X, 5. Auflage 2005, § 71 Rdn 12; ähnlich Landessozialgericht Berlin, Beschluss vom 30.1.2001, Az. L 4 AL 106/00, cit. nach JURIS; a.A. der von der Gläubigerin zur Akte gereichte Beschluss des LG Essen vom 12.12.2002, Az. 5 T 170/02, Bl. 32 d. GA.).
  • LG Stuttgart, 18.09.1984 - 2 T 559/84
    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Richtigerweise hätte im Beschluss des Rechtspflegers vielmehr das Gegenteil festgesetzt werden müssen, nämlich welcher genaue Betrag der Schuldnerin als pfandfrei zu belassen sein soll (vgl. nur LG Stuttgart MDR 1985, 150 m.w.N.; siehe auch Zöller-Stöber, § 850f Rdn 10).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 90/05

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs aus Kontokorrent; Anspruch auf Erteilung von

    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Anspruch auf Herausgabe von Leistungsbescheiden ein selbstständiges Nebenrecht wäre (vgl. dazu BGH NJW 2006, 217).
  • BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97

    Rechtsfolgen einer zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Bürgen

    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Dieses Grundrecht des Schuldners ist jedoch nicht absolut, sondern steht im Konflikt mit dem über Art. 14 GG ebenfalls grundrechtlich geschützten Vollstreckungs- und Befriedigungsanspruch des Gläubigers (vgl. dazu etwa BGH NJW 1999, 1544 zur Pfändbarkeit von Gebührenforderungen eines Steuerberaters).
  • LSG Berlin, 30.01.2001 - L 4 AL 106/00
    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Der Drittschuldnerin ist diesbezüglich insoweit zuzustimmen, dass der Wortlaut dieser Norm allein auf die - inhaltlich sehr eingeschränkte - Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO abzuzielen scheint (so offenbar LG Bochum, Beschluss vom 20.5.1997, Az. 7 T 782/96, cit. nach JURIS; vgl. auch v.Wulffen, Komm. Zum SGB X, 5. Auflage 2005, § 71 Rdn 12; ähnlich Landessozialgericht Berlin, Beschluss vom 30.1.2001, Az. L 4 AL 106/00, cit. nach JURIS; a.A. der von der Gläubigerin zur Akte gereichte Beschluss des LG Essen vom 12.12.2002, Az. 5 T 170/02, Bl. 32 d. GA.).
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03

    Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung

    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Eine pauschale Verdoppelung der Regelsätze genüge nach dem BGH nämlich nicht, um die Unterkunfts- und Heizkosten sicher abzubilden zu können (BGH FamRZ 2003, 1466, wobei die entsprechende Regelsatzverordnung zu § 22 BSHG allerdings mittlerweile aufgehoben worden ist).
  • LAG Niedersachsen, 03.02.2004 - 9 Sa 929/03

    Bindungswirkung der Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das

    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Allerdings ist mittlerweile überwiegend anerkannt, dass eine Erinnerungsbefugnis des Drittschuldners hinsichtlich einer Verletzung des artverwandten § 850b ZPO gegeben ist (BAG NJW 1961, 103; LArbG Hannover, Urteil vom 3.2.2004, 9 Sa 929/03, mit Anmerkung von Kothe u.a., zitiert nach JURIS, str.).
  • LG Dortmund, 27.10.1988 - 9 T 695/88
    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Das erkennende Gericht ist auch der Ansicht, dass neben der Forderung auch Zinsen und Kostenerstattungsansprüche von § 850f Abs. 2 ZPO privilegiert sein können (KG Rechtspfleger 1972, 66; LG Dortmund RPfleger 1989, 75; a.A. Zöller-Stöber, § 850f Rdn 8; LG München I, Rechtspfleger 1965, 278).
  • LG Essen, 30.08.1968 - 11 T 239/68
    Auszug aus AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
    Aus diesem Grunde ist auch anerkannt, dass dem Drittschuldner ein eigenes Antragsrecht nach § 850f ZPO nicht zukommt, "da die Härteklauseln seine Rechtssphäre nicht beeinflussen" (MüKo-Smid, § 850f Rdn 2; LG Wuppertal MDR 1952, 237; LG Essen NJW 1969, 668).
  • OLG Hamm, 26.02.1973 - 14 W 2/73
  • LG Berlin, 14.10.1976 - 81 T 423/76
  • OLG Koblenz, 05.05.1975 - 7 W 240/75
  • LAG Hessen, 23.06.1989 - 13 Sa 52/89

    Bindung des Arbeitsgerichtes an die Festsetzungen des Vollstreckungsgerichtes im

  • LG Bochum, 24.02.2009 - 7 T 407/08

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Rentenansprüche, Drittschuldner, Herausgabe

    Im Pfändungsbeschluss kann die Erstreckung der Einkommenspfändung auf den Auskunftsanspruch in Gestalt der Herausgabe des Leistungsbescheides, des Rentenbescheides, der Lohnabrechnung deklaratorisch mit ausgesprochen werden (vgl. Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2008, 100; Amtsgericht Wuppertal JurBüro 2007, 495; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2007, 499; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 1742).".

    Soweit sich die Drittschuldnerin zu 2) auf die Datenschutzbestimmungen der §§ 67f. SGB X beruft, schließt sich die Kammer dem Amtsgericht Wuppertal, JurBüro 2007, 495, an, das hierzu ausgeführt hat:.

  • LG Düsseldorf, 21.02.2008 - 25 T 58/08

    Rechtliche Ausgestaltung einer Forderungspfändung und der Herausgabe von

    Im Pfändungsbeschluss kann die Erstreckung der Einkommenspfändung auf den Auskunftsanspruch in Gestalt der Herausgabe des Leistungsbescheides, des Rentenbescheides, der Lohnabrechnung deklaratorisch mit ausgesprochen werden (vgl. Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2008, 100; Amtsgericht Wuppertal JurBüro 2007, 495; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2007, 499; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 1742).
  • LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
    Der Anspruch auf die Herausgabe eines Leistungsbescheides ist kein selbständiges Nebenrecht (vgl. auch LG Wuppertal, JurBüro 2007, 495, 497; LG Düsseldorf JurBüro 2008, 268, 269).
  • LG Dresden, 04.05.2009 - 2 T 188/09
    Der Anspruch auf die Herausgabe eines Leistungsbescheides ist kein selbständiges Nebenrecht (vgl. auch LG Wuppertal, JurBüro 2007, 495, 497; LG Düsseldorf JurBürO 2008268, 269).
  • LG Bielefeld, 27.02.2009 - 23 T 118/09
    Auch die mit den sofortigen Beschwerden angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts vom 12.01.2009, gemäß § 850g ZPO den in entsprechender Anwendung des § 850f Abs. 2 ZPO pfandfreien Betrag von 331, 00 EUR auf 298, 00 EUR zu senken, ist aus den ausführlichen und zutreffenden Gründen der Beschlüsse vom 12.01.2009 und 10.02.2009 - auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird - nicht zu beanstanden, da der Schuldner Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 20 Abs. 2 SGB II nicht in Höhe der Regelleistung (351,00 EUR), sondern lediglich in Höhe von 316, 00 EUR bezieht, so dass sich der insofern pfändbare Betrag von 20, 00 EUR auf 18, 00 EUR verringert (vgl. AG Wuppertal JurBüro 2007, 495 [AG Wuppertal 07.05.2007 - 44 M 1295/06] ).
  • AG Karlsruhe, 09.07.2007 - 9 M 24041/07
    Der Regelsatz des ALG II von EUR 345,- enthält u.a. einen Betrag, der zum Ansparen für oder zur Beschaffung von kleineren Anschaffungen gedacht ist, und daher ohne Gefährdung des notwendigen Unterhalts des Schuldners gepfändet werden kann (Zöller/Stöber, ZPO, § 850d Rdnr. 8, AG Wuppertal, 44 M 1295/06, Beschluss vom 7.5.07 ).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2008 - 25 T 58/03
    Im Pfändungsbeschluss kann die Erstreckung der Einkommenspfändung auf den Auskunftsanspruch in Gestalt der Herausgabe des Leistungsbescheides, des Rentenbescheides, der Lohnabrechnung deklaratorisch mit ausgesprochen werden (vgl. Oberlandesgericht Hamm DGVZ 1994, 188, 189; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2008, 100; Amtsgericht Wuppertal JurBüro 2007, 495; Amtsgericht Dortmund JurBüro 2007, 499; Stöber, Forderungspf m.
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