Rechtsprechung
AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von Namensaktien stellt eine Fehlberatung dar; Fehlberatung durch fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von Namensaktien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278; BGB § 280
Fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von Namensaktien stellt eine Fehlberatung dar; Fehlberatung durch fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von Namensaktien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02
Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer …
Auszug aus AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10
Bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater dem Käufer nämlich die sich aus der fehlenden Börseneinführung ergebenden Konsequenzen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).Der Schaden ist darin zu sehen, dass er Aktien erworben hat, die durch die mangelnde Börsennotierung mit besonderen Risiken verbunden waren und nicht den persönlichen Wert- und Risikovorstellungen des Klägers entsprachen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Auszug aus AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10
Unabhängig von dem Erhalt des Verkaufsprospektes ergibt sich jedoch eine grob fahrlässige Unkenntnis der unrichtigen Angaben eines Anlagevermittlers nicht allein daraus, dass der Anleger es unterlässt, den überreichten Emissionsprospekt zu lesen (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 - zitiert nach Juris). - BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06
Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei …
Auszug aus AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10
Der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist nämlich kein Freibrief für den Vermittler ein Bild zeichnet, das die Hinweise in dem Prospekt entwertet (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 83/06.) Allein die Übergabe des Prospektes wäre somit ohnehin nicht ausreichend, um eine hinreichende Beratung durch die Beklagte nachzuweisen.