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AG Wuppertal, 10.05.2017 - 33 C 57/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behebung der unfallbedingten Schäden als erforderlich i.R.e. Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfallereignis
- RA Kotz
Werkstattrisiko nach Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 10.05.2017 - 33 C 57/16
- LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 90/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11
Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung …
Auszug aus AG Wuppertal, 10.05.2017 - 33 C 57/16
Dabei sind die Aufwendungen zu ersetzen, die ein verständlicher, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH, Urteil vom 18.10.2011, VI ZR 17/11).
- LG Wuppertal, 05.10.2017 - 9 S 90/17
Ersatz der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.05.2017, Az. 33 C 57/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.