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AG Wuppertal, 13.04.2015 - 32 C 229/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten eines Erbscheins
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 13.04.2015 - 32 C 229/14
- LG Wuppertal, 10.09.2015 - 8 S 28/15
- BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1961 - II ZR 196/59
Auszug aus AG Wuppertal, 13.04.2015 - 32 C 229/14
Ein solches Leistungsverweigerungsrecht lässt sich auch nicht aus der gemäß § 2367 BGB bei Unrichtigkeit des Erbscheins befreienden Wirkung der Leistung an den Erbscheinserben ableiten (BGH Urteil vom 27.02.1961, II ZR 196/59).Dabei kann die Forderung nach Vorlage eines Erbscheins in unklaren Fällen berechtigt sein (BGH Urteil vom 27.02.1961, II ZR 196/59).
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04
Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der …
Auszug aus AG Wuppertal, 13.04.2015 - 32 C 229/14
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern hat auch die Möglichkeit diesen Nachweis in anderer Form zu erbringen (BGH Urteil vom 10.12.2004, V ZR 120/04).
- LG Wuppertal, 10.09.2015 - 8 S 28/15
Anspruch der Erben auf Erstattung der zur Erlangung des Erbscheins verauslagten …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.04.2015 (z: 32 C 229/14) wird mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass.