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AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten für Teilnahme an Ortstermin
- IWW
§ 91 ZPO
Kostenerstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nach dessen Teilnahme an dem vom gerichtlich bestellten Sachverständigen bestimmten Ortstermin
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 14.08.2018 - 4 C 164/17
- AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
Baseball-Caps
Auszug aus AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17
Insoweit hat der BGH bereits entschieden, dass die Zuziehung eines Rechtsanwaltes zu einem Beweistermin in der Regel notwendig ist, da die Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, dass der Anwalt ihres Vertrauens auch ihre Interessen bei der Beweiserhebung wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 -, juris). - KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07
Terminsgebühr: Erstattungsfähigkeit bei Teilnahme des Anwalts am Ortstermin
Auszug aus AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17
Die Erstattungsfähigkeit lässt sich auch aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15.02.2017 ableiten (KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 2 W 1/07 -, juris).