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   AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35841
AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16 (https://dejure.org/2016,35841)
AG Zeitz, Entscheidung vom 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16 (https://dejure.org/2016,35841)
AG Zeitz, Entscheidung vom 11. August 2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16 (https://dejure.org/2016,35841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdoppelung des Bußgeldes wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverdoppelung bei vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das "Unbehagen" an der "Gewinnbeteiligung" privater Messdienstleister

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 17.06.2014 - 53 Ss OWi 230/14

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen:

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Das Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2014 - (2 B) 53 Ss-OWi 230/14 (111/14) -, juris, vertritt die Auffassung, bei einem Geschwindigkeitsverstoß auf einer Bundesstraße werde regelmäßig von Vorsatz auszugehen sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten werde bzw. wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten werde.
  • OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14

    Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Das OLG Celle, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 321 SsBs 176/14, 321 SsBs 177/14 -, juris, meint, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40% könne in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie vorsätzlich erfolgt sei, sofern ein Betroffener die Anordnung der Beschränkung wahrgenommen habe.
  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Damit steht die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Geräts fest (OLG Köln, Beschluss vom 06. März 2013 - III-1 RBs 63/13, 1 RBs 63/13 -, juris).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RBs 91/16

    28 km/h innerorts zu schnell - vorsätzliche Ordnungswidrigkeit!

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    So nimmt das OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016 - III-4 RBs 91/16, 4 RBs 91/16 -, juris, an, der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit könne ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, wobei es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ankomme.
  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Ohne derartige Anhaltspunkte würde der Tatrichter die an seine Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen überspannen, wenn er dennoch an der Zuverlässigkeit der Messung zweifelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-1 RBs 2/13, 1 RBs 2/13 -, juris).
  • OLG Naumburg, 03.09.2015 - 2 Ws 174/15

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Bedeutung der

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Bei dem Messverfahren mit dem Messgerät Traffipax Speedophot handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Naumburg, Beschluss vom 03. September 2015 - 2 Ws 174/15 -, juris).
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Auszug aus AG Zeitz, 11.08.2016 - 13 OWi 737 Js 202177/16
    Das KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2015 - 3 Ws (B) 19/15, 3 Ws (B) 19/15 - 162 Ss 4/15 -, juris, geht von dem Erfahrungssatz aus, dass einer Fahrzeugführerin die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit - wie hier - um mehr als 40 % überschritten wird.
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