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   AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44201
AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15 (https://dejure.org/2015,44201)
AG Zeitz, Entscheidung vom 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15 (https://dejure.org/2015,44201)
AG Zeitz, Entscheidung vom 25. November 2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15 (https://dejure.org/2015,44201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18 Abs 5 StVO, § 17 OWiG, § 46 OWiG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren; Bußgeldverdoppelung im Wiederholungsfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bußgeldverdoppelung im Rahmen einer Messung durch Nachfahren bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.10.2014 - 3 Ws (B) 467/14

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit

    Auszug aus AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15
    Wegen der Messung durch Nachfahren mit einem nicht geeichten Tachometer handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (KG Berlin, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14 -, juris), weshalb ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen war und vorgenommen wurde.
  • OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97
    Auszug aus AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15
    Mit der Anwendung von Sicherheitsabzügen sollen die jeweiligen Besonderheiten, Messungenauigkeiten und sonstige Fehlerquellen ausgeglichen werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 06. August 1997 - 1 Ss (B) 179/97 -, juris).
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