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   AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18   

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https://dejure.org/2018,33973
AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18 (https://dejure.org/2018,33973)
AG Zeitz, Entscheidung vom 31.07.2018 - 4 C 94/18 (https://dejure.org/2018,33973)
AG Zeitz, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 4 C 94/18 (https://dejure.org/2018,33973)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Unfallverursacher für Kosten der Straßenreinigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Schadensersatz für Ölschadensbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Vergabeverfahren vereinbarte Preise sind angemessene Preise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 10.08.2016 - 12 U 38/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Angemessenheit der in einer Rahmenvereinbarung

    Auszug aus AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18
    Die Preise, die im Ergebnis eines bestandskräftig abgeschlossenen Vergabeverfahrens für die Beseitigung von Ölspuren auf Fernstraßen in einem Rahmenvertrag vereinbart sind, sind durch die Gerichte grundsätzlich nicht auf ihre wirtschaftliche Angemessenheit zu überprüfen (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 10.08.2016 - 12 U 38/15 -, juris).

    Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für sämtliche Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen gibt es in der Rechtsprechung nicht (vgl. OLG Naumburg, Urt. vom 10.08.2016 - 12 U 38/15 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18
    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Zivilgerichte, bei entsprechenden Marktkonstellationen im Rahmen der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB eine Kontrolle der wirtschaftlichen Angemessenheit der Preise vorzunehmen (BGH Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 475/14, BeckRS 2015, 17907, beck-online).

    Der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bildet (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH Urt. v. 15.9.2015 - VI ZR 475/14, BeckRS 2015, 17907, beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2013 - 1 U 41/13

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Reinigung der Fahrbahn von

    Auszug aus AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18
    Es genügt eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine geltend gemachte Schadenshöhe auf eine feststehende Rechtsgutverletzung zurückzuführen ist (BGH VersR 1995, 422, zit. nach OLG Düsseldorf, Urt. vom 17.12.2013 - I-1 U 41/13 -, juris).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus AG Zeitz, 31.07.2018 - 4 C 94/18
    Es genügt eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine geltend gemachte Schadenshöhe auf eine feststehende Rechtsgutverletzung zurückzuführen ist (BGH VersR 1995, 422, zit. nach OLG Düsseldorf, Urt. vom 17.12.2013 - I-1 U 41/13 -, juris).
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