Rechtsprechung
AG Zerbst, 31.03.2003 - 6 C 614/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht zur fristlosen Kündigung wegen Urinierens in den Keller; Verwertbarkeit einer heimlichen Videoüberwachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Darf der Vermieter den Keller per Video überwachen?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
In den Keller gepinkelt Fristlose Kündigung: Videoaufzeichnung überführt Mieter
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 543 BGB; § 371 Abs. 1 ZPO
Videoüberwachung im Mietshaus zur Täterermittlung bei "wildem Urinieren" - kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urinieren in den Keller rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters - Ermittlung der Verantwortlichkeit durch Videoüberwachung zulässig
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1595
- NZM 2003, 897