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AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des Schuldners i.R.d. Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des Schuldners i.R.d. Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- www.bremer-inkasso.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Ulm, 23.06.2015 - 4 T 5/15
Auszug aus AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17
Denn in der Herausgabeanordnung sind ausdrücklich auch die laufenden Gehaltsmitteilungen aufgeführt (vgl. auch LG Ulm Beschluss vom 23.06.2015, 4 T 5/15). - BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06
Pflicht des Schuldners zur Vorlage von Lohnabrechnungen bei Pfändung des …
Auszug aus AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17
Die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners gem. § 836 Abs. 3 ZPO dient dem Interesse des Gläubigers, die nötigen Informationen zu erhalten, um die gepfändete und überwiesene Forderung gegen den Drittschuldner durchzusetzen (BGH MDR 2007, 607 [BGH 20.12.2006 - VII ZB 58/06] ). - BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung …
Auszug aus AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17
Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH NJW-RR 2013, 766 [BGH 21.02.2013 - VII ZB 59/10] ).