Rechtsprechung
   AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48607
AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13 (https://dejure.org/2013,48607)
AG Zossen, Entscheidung vom 17.12.2013 - 75 C 2/13 (https://dejure.org/2013,48607)
AG Zossen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 75 C 2/13 (https://dejure.org/2013,48607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Satellitenanlage als bauliche Veränderung gegenüber vorhandenem Kabelanschluss/ Korrektur der Jahresabrechnung muss im Versammlungsprotokoll aufgenommen werden; §§ 21, 22 Abs. 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussentwurf falsch: Endgültiger Beschluss muss Korrekturen aufnehmen

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG 2015: Umgang mit Verwalter nach einer Pflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hamburg-Altona, 15.03.2013 - 303a C 20/12

    Korrektur des Abrechnungsentwurfs: Aufnahme in den Beschluss!

    Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
    Korrekturen gegenüber dem Entwurf hätten deshalb in den Beschluss aufgenommen werden müssen (vgl. Urteil des AG Hamburg- Altona vom 15.1.- - 303a C 20/12).
  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

    Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
    Sie darf zwar einerseits mit der Klageeinreichung beziehungsweise mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bis zum letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist zuwarten (BGH, Urt. v. 7.4.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661, 663).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
    Sie war jedoch nicht verpflichtet, den Gebührenvorschuß von sich aus zu bezahlen, sondern durfte die Zahlungsaufforderung durch das Gericht abwarten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93, NJW 1993, 2811).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

    Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
    Ist dies der Fall, entspricht eine gleichwohl beschlossene Entlastung grundsätzlich nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn nicht ausnahmsweise ein Verzicht auf diese Ansprüche in Betracht kommt (vgl. LG Hamburg vom 10.4.- - 318 S 91/12 -).
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