Rechtsprechung
AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Satellitenanlage als bauliche Veränderung gegenüber vorhandenem Kabelanschluss/ Korrektur der Jahresabrechnung muss im Versammlungsprotokoll aufgenommen werden; §§ 21, 22 Abs. 3 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlussentwurf falsch: Endgültiger Beschluss muss Korrekturen aufnehmen
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
WEG 2015: Umgang mit Verwalter nach einer Pflichtverletzung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Hamburg-Altona, 15.03.2013 - 303a C 20/12
Korrektur des Abrechnungsentwurfs: Aufnahme in den Beschluss!
Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
Korrekturen gegenüber dem Entwurf hätten deshalb in den Beschluss aufgenommen werden müssen (vgl. Urteil des AG Hamburg- Altona vom 15.1.- - 303a C 20/12). - BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81
Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der …
Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
Sie darf zwar einerseits mit der Klageeinreichung beziehungsweise mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids bis zum letzten Tag vor Ablauf der Verjährungsfrist zuwarten (BGH, Urt. v. 7.4.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661, 663). - BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93
Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht
Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
Sie war jedoch nicht verpflichtet, den Gebührenvorschuß von sich aus zu bezahlen, sondern durfte die Zahlungsaufforderung durch das Gericht abwarten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 6/93, NJW 1993, 2811). - LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche; …
Auszug aus AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13
Ist dies der Fall, entspricht eine gleichwohl beschlossene Entlastung grundsätzlich nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn nicht ausnahmsweise ein Verzicht auf diese Ansprüche in Betracht kommt (vgl. LG Hamburg vom 10.4.- - 318 S 91/12 -).