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   AG Berlin-Mitte, 08.03.2017 - 15 C 364/16   

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https://dejure.org/2017,10168
AG Berlin-Mitte, 08.03.2017 - 15 C 364/16 (https://dejure.org/2017,10168)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 08.03.2017 - 15 C 364/16 (https://dejure.org/2017,10168)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 08. März 2017 - 15 C 364/16 (https://dejure.org/2017,10168)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zur wirksamen Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an den Betreiber eines Sozialen Netzwerkes mit Niederlassung in Irland

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland wirksam

  • berlin.de PDF
  • JurPC

    Zustellung einer Klage an Facebook in Irland

  • online-und-recht.de

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook in Irland wirksam

  • kanzlei.biz

    An Facebook in Irland kann in deutscher Sprache zugestellt werden

  • rabüro.de

    Zur wirksamen Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an den Betreiber eines Sozialen Netzwerkes mit Niederlassung in Irland

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 18 Abs. 1 EuGVVO

  • rechtsanwaltmoebius.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Facebook: Deutsche Klageschrift

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook am Sitz Irland zulässig

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Zustellung von Klage in deutscher Sprache an Facebook

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage: Facebook Irland wird auf Deutsch verklagt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland ist wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen irischen Facebook-Betreiber in deutscher Sprache zulässig

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook/Irland wirksam

  • aufrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook in Irland wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook: Man spricht kein Deutsch - muss aber

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Wirksame Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an im Ausland ansässigen Adressaten?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Deutschsprachige Klageschrift an die in Irland ansässige Facebook Irland Ltd. wirksam zugestellt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Facebook in Irland in deutscher Sprache, wirksame Zustellung

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Facebook Irland darf auf Deutsch verklagt werden

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Facebook in Irland: Zustellung deutscher Klageschrift wirksam

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Versäumnisurteil gegen Facebook

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Muss Facebook deutsch verstehen?

Besprechungen u.ä.

  • aufrecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook zulässig

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers

    Zu würdigen ist dabei, ob auf Grund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in einem bestimmten Land davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kunden kümmern (vgl. mit Nuancen im Detail OLG Frankfurt v. 01.07.2014 - 6 U 104/14, GRUR-RR 2015, 183; LG Düsseldorf v. 10.03.2016 - 14 c O 58/15, GRUR-RR 2016, 228 Rn. 39 sowie - speziell zur Antragsgegnerin und Zustellungen in Irland - LG Heidelberg v. v. 04.10.2018 - 1 O 71/18; juris mit zust. Anm. Jungemeyer , jurisPR-IWR 8/2018 Anm. 6; LG Offenburg v. 26.09.2018 - 2 O 310/18, juris Rn. 35 f. m. zust. Anm. Tönies-Bambalska , jurisPR-IWR 6/2018 Anm. 5 sowie AG Berlin-Mitte v. 08.03.2017 - 15 C 364/16, MMR 2017, 497 m. zust. Anm. Pickenpack/Zimmermann , IPrax 2018, 364; siehe allgemein zudem etwa MüKo-ZPO/ Rauscher , 5. Aufl. 2017, Art. 8 EuZustVO Rn. 12; Okonska , in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 56. EL.
  • LG Offenburg, 26.09.2018 - 2 O 310/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Facebook: Zustellung einer Antragsschrift

    Die Verweigerung der Annahme wegen einer fehlenden englischen Übersetzung ist rechtsmissbräuchlich (Anschluss AG Berlin-Mitte, Urteil vom 8. März 2017, 15 C 364/16, MMR 2017, 497).(Rn.36).

    Folglich erweist sich die Verweigerung der Annahme der nicht übersetzten Schriftstücke als rechtsmissbräuchlich (vgl. EuGH, Beschl. v. 28.04.2016, C-384/14, Rn. 78 m.w.N., juris und insgesamt zum Vorstehenden AG Berlin-Mitte, Urt. v. 08.03.2017 - 15 C 364/16 -, Rn. 9 ff., juris).

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